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Rechtsprechung
   RG, 28.04.1942 - I 4/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,383
RG, 28.04.1942 - I 4/42 (https://dejure.org/1942,383)
RG, Entscheidung vom 28.04.1942 - I 4/42 (https://dejure.org/1942,383)
RG, Entscheidung vom 28. April 1942 - I 4/42 (https://dejure.org/1942,383)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 169, 109
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Während dem Film als solchem, wenn die Gestaltung der Bild erfolge nicht als eigentümliche Schöpfung anzusehen ist, kein Urheberrechtsschutz zukommt, genießen Lichtbilder den vollen Urheberrechtsschutz auch dann, wenn sie keine künstlerische Eigenart aufweisen (RGZ 169, 109 114).
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Der Umstand, daß der Schutz der Fotografie nicht von einer eigenpersönlichen Formgebung abhängig ist (RGZ 169, 109, 114; BGHZ 9, 362, 364) [BGH 26.03.1953 - III ZR 209/51] , kann zu keinem anderen rechtlichen Ergebnis führen.
  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Ausgangspunkt hätte die Erwägung sein müssen, daß ein Werk immer nur in seiner Individualität, also in der jeweiligen charakteristischen Ausprägung des Motivs geschützt ist (vgl. auch RGZ 169, 109, 116) und daß unzulässig die Nachahmung derjenigen künstlerischen Züge ist, die dem Werk insgesamt seine schutzfähige eigenpersönliche Prägung verleihen.
  • OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02

    Zur urheberrechtlichen Schrankenbestimmung bei der Verwendung eines Lichtbildes …

    Der vorliegende Fall liegt, wie das Landgericht (UA S. 14-15) zutreffend dargelegt hat, anders als der dem Urteil des Reichsgerichts vom 28.04.1942 -14/42 = RGZ 169, 109, auf das sich die Beklagte beruft, zugrunde liegende Fall.
  • EGMR, 31.03.2005 - 803/02

    INTERSPLAV v. UKRAINE

    Execution writ withdrawn by the applicant on 14 Jun 2002 (4/42).

    4/42.

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