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| RG, 13.08.1942 - II 67/41 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 169, 330
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 5 U 84/18
Frist für Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften
Ein solcher wichtiger Grund ist gegeben, wenn Umstände in der Person oder im Verhalten des Gesellschafters unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls die Erreichung des Gesellschaftszwecks unmöglich macht oder erheblich gefährdet oder wenn sonst die Person des Gesellschafters oder sein Verhalten sein Verbleiben in der Gesellschaft untragbar erscheinen lassen und den übrigen Gesellschaftern daher der weitere Verbleib des Mitglieds in der Gesellschaft nicht zuzumuten ist (RGZ 169, 330, 333 f; BGHZ 9, 157, 163 f = NJW 1953, 780, 781; 16, 317, 332 f = NJW 1955, 667; 32, 17, 31 = NJW 1960, 866, 868; 80, 346, 349 f = NJW 1981, 2302, 2303; BGH NJW 1977, 2316; GmbHR 1987, 302, 303; OLG Düsseldorf GmbHR 1999, 543, 546; OLG Frankfurt GmbHR 1993, 659; OLG Hamm GmbHR 1993, 660, 662). - KG, 10.11.2025 - 22 W 33/25
Prüfungsumfang des Registergerichts bei Eintragung einer Satzungsänderung; …
Eine allgemeine Einschränkung sei nicht notwendig, weil insoweit immer das außerordentliche Recht zum Ausschluss eingreife (vgl. dazu RGZ 169, 330, 333; BGH, Urteil vom 1. April 1953 - II ZR 235/52 -, BGHZ 9, 157-179).
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