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Rechtsprechung
   RG, 06.05.1942 - III 6/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,379
RG, 06.05.1942 - III 6/42 (https://dejure.org/1942,379)
RG, Entscheidung vom 06.05.1942 - III 6/42 (https://dejure.org/1942,379)
RG, Entscheidung vom 06. Mai 1942 - III 6/42 (https://dejure.org/1942,379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 169, 353
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    cc) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus nicht berücksichtigt, daß die Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten nur beachtlich ist, wenn der Schädiger bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg herbeigeführt hätte; daß er ihn lediglich hätte herbeiführen können, reicht regelmäßig nicht aus (z.B. BGHZ 63, 319, 325; BGH, Urteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 = VersR 1963, 1175 unter 2; RGZ 169, 353, 358; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1959 - III ZR 4/58 = NJW 1959, 1316 zu Leitsatz b;… Soergel/Mertens aaO. Rdnr. 160 f vor § 249;… Staudinger/Medicus aaO. § 249 Rdnr. 113).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Er möchte dagegen nicht mehr an jener Rechtsprechung festhalten, die zur Art des aus § 839 BGB zu leistenden Schadensersatzes den Grundsatz entwickelt hat, der Anspruch gehe nur auf Geldersatz, allenfalls auf Wertersatz, jedenfalls aber nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung (RGZ 145, 137 [140]; 150, 140; 169, 353 [356]; BGHZ 4, 77 [84]; 4, 302 [310]; 5, 502 [504]; 14, 222 [229]; I ZR 3/56 vom 5. Juli 1957 = NJW 1957, 1597; VI ZR 118/58 vom 12. Dezember 1959 = DÖV 1960, 344).
  • BGH, 12.12.1974 - III ZR 76/70

    Amtspflichten eines Bundesministers bei der Durchführung außenwirtschaftlicher …

    Bei verfahrensmäßig fehlerhaften Handlungen kann dem Amtshaftungsanspruch allerdings mit Erfolg entgegengehalten werden, der Beamte hätte bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg herbeiführen müssen (Senatsurteilevom 29. Februar 1960 - III ZR 14/59 - S. 13 undvom 30. Mai 1960 - III ZR 97/59 - S. 10; RGZ 169, 353, 358;… Bender a.a.O. Rdn. 565;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Anm, 50).
  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50

    Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung

    Im Einzelfalle mag die Abgrenzung zwischen Aufklärungspflicht und Verhandlungsgrundsatz nicht leicht zu finden sein; auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat geschwankt (Peters, das richterliche Fragerecht, JW 38, 1432; vgl. aus der neueren Rechtsprechung einerseits RG 158, 40; OLG Bamberg NJW 49, 29; andererseits RGZ 169, 353; OLG Kassel SJZ 48, 463 = NJW 49, 232).
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
    Demgegenüber beruft sich die Revision des Klägers auf den Grundsatz, daß Antshaftungsansprüchen aus verfahrensmäßig fehlerhaften Handlungen nicht entgegengehalten werden dürfe, diese hätten bei Beachtung der Verfahrensvorschriften in gleicher Weise rechtsgültig vorgenommen werden können (RGZ 169, 353, 358).

    Darin liegt nicht - wie die Revision meint - ein Verstoß gegen den in RGZ 169, 353, 358 entwickelten Grundsatz; insbesondere ist nicht - wie die Revision vorträgt - davon die Rede, daß das Schiedsamt auch bei richtigem Verfahren eine unrichtige Entscheidung hätte treffen können.

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des …

    Soll aber eine Behörde zur Korrektur ihrer Amtsführung auf dem Gebiet der Hoheitsverwaltung veranlaßt werden, so ist der ordentliche Rechtsweg bereits wegen der traditionellen Unzuständigkeit der Zivilgerichte für solche Klagen ausgeschlossen (…Eyermann/Fröhler, VwGO, 6. Aufl. 1974, § 40 Anm. 80; RGZ 150, 140, 143; 156, 34, 40; 169, 353, 356; BGHZ 5; 102 f.; 34; 99, 105 f.; 41, 264, 266; 49, 340, 347; BGH DVBl. 1961, 557; BSGE 41, 126).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Hier setzt allerdings die Pflicht des Gerichts ein, das Sach- und Streitverhältnis mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern, wie sie in § 139 Abs. 1 ZPO ausgesprochen ist; diese Bestimmung soll u.a. auch verhindern, dass die Parteien durch die Verwertung rechtlicher Gesichtspunkte überrascht werden, die sie in ihrem Vortrage nicht berücksichtigt haben und zu denen sie möglicherweise noch ergänzende Ausführungen hätten machen können (RGZ 103, 95; 169, 353 [356]).
  • BGH, 11.02.1952 - III ZR 140/50

    Amtshaftung. Lieferung vertretbarer Sachen

    In einer späteren Entscheidung (RGZ 156, 34 [40]) sagt es, der Grundsatz der Naturalrestitution könne durch die ordentlichen Gerichte nur soweit verwirklicht werden, als ihre Befugnisse reichten; und in der letzten einschlägigen Entscheidung (RGZ 169, 353 [356]) ist von einer ständigen Rechtsprechung die Rede, nach der mit einer Amtshaftungsklage nicht Wiederherstellung in Natur, sondern nur Geldersatz verlangt werden könne.

    So handelte es sich einmal (RGZ 150, 140 ff) um den Widerruf einer von einem Beamten in einem Gutachten geäußerten Ansicht, ein anderes Mal (RGZ 156, 34 ff) um die Frage der Gesetzmäßigkeit eines von einem Jägerehrengericht gefällten Spruches und im letzten Fall (RGZ 169, 353 ff) tun den Wiederaufbau eines Hauses.

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55

    Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung

    Das war richtig, denn das Gericht muß die Frage, ob durch die Amtspflichtverletzung ein Schaden entstanden ist, danach beantworten, wie der Ablauf der Dinge ohne die Pflichtverletzung gewesen wäre und wie die verantwortliche Behörde pflichtgemäß richtig hätte entscheiden müssen (RGZ 117, 293; 169, 353; BGH III ZR 62/54 vom 3. November 1955 = LM Nr. 5 zu § 21 RNotO).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53

    Rechtsmittel

    In den von der Revision angezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 2, 209 [214] und des Reichsgerichts in RGZ 169, 353 [357] ist nichts anderes gesagt, als daß bei Amtshaftungsstreitigkeiten das Gericht prüfen kann, ob die Beamten der in Ansprach genommenen Körperschaft die für die Rechtmässigkeit - nicht ausschließlich die Gültigkeit - ihrer Verwaltungsakte in Betracht kommenden Voraussetzungen gewahrt oder sich schuldhaft über sie hinweggesetzt haben, daß das Gericht aber nicht die Zweckmäßigkeit einer in das Ermessen der Behörde gestellten Entscheidung prüfen kann, es sei denn, daß Ermessensfehler besonderer Art vorliegen.
  • BGH, 23.02.1959 - III ZR 77/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62

    Amtspflichtverletzung aufgrund der verzögerten Bearbeitung eines …

  • BGH, 12.03.1963 - VI ZR 218/61

    Rechtsstreit über die Auflösung eines mit der Leitung der Abteilung Ortsnamenbuch …

  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52

    Rechtsmittel

  • BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 314/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1951 - III ZR 103/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.02.1960 - III ZR 14/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.12.1952 - III ZR 149/50

    Rechtsmittel

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