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Rechtsprechung
   RG, 13.10.1942 - I 129/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,311
RG, 13.10.1942 - I 129/41 (https://dejure.org/1942,311)
RG, Entscheidung vom 13.10.1942 - I 129/41 (https://dejure.org/1942,311)
RG, Entscheidung vom 13. Oktober 1942 - I 129/41 (https://dejure.org/1942,311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 19.11.1997 - 7 U 2511/97

    Übertragung von Geschäftsanteilen; Wirksamkeit bei Beurkundung durch schweizer …

    Auch hiermit hat die Beklagte, vertreten durch ihren Geschäftsführer, das Addendum als gültig behandelt (vgl. RGZ 170, 233, 236 f; BGH WM 90, 1573, 1575).
  • LG Kassel, 06.08.2008 - 4 O 1725/07
    Es ist anerkannt, dass die Zustimmungserklärung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann (vgl. RGZ 170, 233, 237; BGH NJW 1953, 58; 1954, 145; 1988, 1199, 1200; WM 1990, 1573, 1575).
  • BGH, 23.04.1954 - I ZR 139/53

    Bühnenaufführungsvertrag. Platzzuschüsse

    Zwar hat bei der Auslegung normativer Vertragsbedingungen alles Zufällige des Einzelfalls unberücksichtigt zu bleiben und sind in erster Linie die Belange beider Verkehrskreise, die den Vertragsschliessenden angehören, in billiger Weise gegeneinander abzuwägen (RGZ 81, 117; 155, 26; 170, 233 [240]; BGHZ 7, 365 [368]).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51

    Öffentlichrechtliche Versicherung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, haben auch die für die Privatversicherungsunternehmungen geltenden AVB einen rechtsordnungsartigen Charakter (RG JRPrV 1941, 59 = DR 1210; RGZ 170, 233; 171, 43; BGH VersE 1952, 52).
  • BGH, 07.07.1954 - VI ZR 25/53

    Rechtsmittel

    Für die Auslegung allgemeiner Geschäfts- und Vertragsbestimmungen kommt es gerade nicht auf die besondere Lage des Einzelfalles an, vielmehr ist ausgehend vom Wortlaut und der allgemeinen Interessenlage der Vertragsparteien der objektive Sinn der getroffenen Regelung zu ermitteln, die vernünftigerweise für alle Beteiligten und für alle Fälle gleichermassen Geltung haben muss (RGZ 170, 233 [240]; 171, 43 [48]).
  • BGH, 13.12.1968 - I ZR 62/67

    Vergabe eines Kredits - Beendigung von Bevorratungsverträgen - Rückzahlung eines …

    Die Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHZ 33, 216, 218 [BGH 29.09.1960 - II ZR 25/59] ; 7, 365, 368 [BGH 25.10.1952 - I ZR 48/52] ; RGZ 170, 233, 240), beziehen sich auf Verträge, die unter Bezugnahme auf - oft sehr umfangreiche - Allgemeine Geschäftsbedingungen geschlossen werden und sich daher kaum noch als eine echte vertragliche Vereinbarung all dieser den Vertragsinhalt bildenden Regelungen darstellen, sondern viel eher die Unterwerfung unter eine fertig bereitliegende Rechtsordnung bedeuten (…RG a.a.O.).
  • BGH, 05.05.1960 - II ZR 174/58

    Auskunftspflichten des Absenders gegenüber dem Frachtführer bezüglich der …

    Gerade aus dem Verladungszustand kann sich die Gefährlichkeit des Gutes ergeben (RGZ 170, 233, 243).
  • BGH, 28.06.1967 - VIII ZR 62/65

    Einbeziehung von Geschäftsbedingungen ohne deren Beilegung - Auslegung der …

    Die Auslegung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 233, 240) und des Bundesgerichtshofes (…a.a.O. und BGHZ 33, 216, 218) [BGH 29.09.1960 - II ZR 25/59] nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. aus dem Inhalt der Bedingungen selbst heraus und unter Berücksichtigung der Verhältnisse der sich ihrer bedienenden Unternehmer und des angesprochenen Kundenkreises zu erfolgen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1960 - VIII ZR 61/59 = NJW 1960, 1661), während die Umstände des konkreten Einzelfalles für die Auslegung gleichgültig sind.
  • BGH, 05.05.1960 - II ZR 184/58

    Anforderungen an die Auslegung eines Frachtvertrages - Voraussetzungen für das …

    Gerade aus dem Verladungszustand kann sich die Gefährlichkeit des Gutes ergeben (RGZ 170, 233, 243).
  • BGH, 21.02.1951 - II ZR 47/50

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass bei der Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Berücksichtigung des einen laienhaft denkenden Versicherungsnehmers nicht erkennbaren Sinnes und Zweckes der einzelnen Bestimmungen nicht möglich sei, steht im Widerspruch zu dem vom Reichsgericht in langer Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass der Sinn der getroffenen Regelung unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise festzustellen ist (RGZ 157, 67; 170, 233; 171, 43).
  • LG Aschaffenburg, 08.05.1980 - S 52/80
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