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Rechtsprechung
   RG, 24.09.1942 - III 22/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,317
RG, 24.09.1942 - III 22/42 (https://dejure.org/1942,317)
RG, Entscheidung vom 24.09.1942 - III 22/42 (https://dejure.org/1942,317)
RG, Entscheidung vom 24. September 1942 - III 22/42 (https://dejure.org/1942,317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger …

    Zwar hat das Reichsgericht die Auffassung vertreten, bei der Anwendung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB komme es grundsätzlich nicht darauf an, auf welche Art von Schaden von dritter Seite Ersatz zu erlangen oder bereits erlangt worden sei (RGZ 158, 176, 179; 170, 37, 39).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Für das Vorhandensein einer anderweiten Ersatzmöglichkeit ist entscheidend, ob der Geschädigte aus demselben Tatsachenkreise heraus, aus dem die Klageforderung entstanden ist, einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens, gleichviel welcher Art, erlangt hat (RGZ 170, 37) Demgemäß geht § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB von der Feststellung eines Schadens aus und stellt auf das objektive Vorhandensein eines anderweiten Ersatzanspruchs oder wenigstens einer tatsächlichen Ersatzmöglichkeit ab (Urt. des Senats vom 3. Juni 1954 - III ZR 387/52 -), während § 254 BGB die Frage behandelt, wie weit der Geschädigte selbst den Schaden schuldhaft mitverursacht hat oder wie weit er den Schaden hätte abwenden können und müssen.
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

    Die Ansprüche des Verletzten auf Zahlung einer Erwerbsschadensrente (§§ 842, 843 BGB) und auf Leistung eines Schmerzensgeldes (§ 847 BGB) stellen, auch wenn sie auf demselben Unfall beruhen, prozessual verschiedene Ansprüche dar (RGZ 149, 157, 167; 170, 37, 39).
  • LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15

    Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe

    Rn. 34 Dabei kann der Geschädigte nur auf solche Ersatzmöglichkeiten verwiesen werden, die demselben Tatsachenkreis entsprungen sind, aus dem die eingeklagte Schadensersatzforderung entstanden ist (RGZ 145, 56, 62; 170, 37; BGHZ 31, 148; BGH VersR 1959, 1005, 1008; 1964, 751; 1969, 423; DVBl 1967, 661), die begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung bieten (BGHZ 2, 209, 218; 120, 124, 126; NVwZ 2008, 338 Rn 19; LM § 839 Fi Nr. 5; VersR 1964, 751; 1967, 140, 142; 1969, 423, 428) und die Möglichkeit eines wirklichen Ersatzes bieten; der Geschädigte kann nicht auf eine Ersatzmöglichkeit verwiesen werden, wenn er durch deren Inanspruchnahme und Durchführung eine Vermögenseinbuße in gleicher Höhe wie der Schaden erleiden würde (RG DNotZ 1934, 677; BGH VersR 1960, 663; 1964, 682).
  • BGH, 28.04.1964 - VI ZR 291/62
    Daß der Verletzte auf andere Weise keinen Ersatz zu verlangen vermag, gehört zwar zu den Anspruchsvoraussetzungen; aber nur solche Ersatzmöglichkeiten kommen hierbei in Betracht, die sich aus dem Sachverhalt selbst ergeben (…BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 95), demselben Tatsachenkreis entsprungen sind, aus dem die in Rede stehende Schadensersatzforderung entstanden ist (RGZ 145, 56, 62; 170, 37, 38;… BGH Urt. vom 28. September 1959 - III ZR 112/58 - VersR 1959, 1005, 1008), und begründete Aussichten auf alsbaldige Verwirklichung bieten, so daß ihre Ausnutzung dem Geschädigten zuzumuten ist (BGHZ 2, 209, 218;… BGH Urt. vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 - LM Nr. 5 zu § 839 [Fi] BGB).
  • BGH, 05.10.1959 - III ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Es kann deshalb dem auf Ersatz von Vermögensschaden gerichteten Klageanspruch nicht aus dem Gesichtspunkt des § 847 BGB stattgegeben werden, und ein Übergang von einem Anspruch auf Ersatz von Vermögensschaden zu einem Schmerzensgeldanspruch würde eine - in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässige - Klageänderung bedeuten (RGZ 140, 392, 395; 149, 157, 167; 170, 37, 39).
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