Rechtsprechung
| RG, 29.10.1942 - II 47/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 98
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
Umdeutung einer erbrechtlichen Nachfolgeregelung eines Gesellschaftsvertrags in …
Anders könnte es allenfalls dann sein, wenn man für die Zeit zwischen Erbfall und Entscheidung des Eintrittsberechtigten über seinen Eintritt das Vorhandensein eines "Schwebezustands" annehmen wollte, bei dem die Beteiligung des Verstorbenen zunächst als eine Art Sondervermögen bestehen bliebe, das in diesem Zeitraum weder den Erben noch den übrigen Gesellschaftern noch dem Eintrittsberechtigten zustünde (so offenbar RGZ 170, 98, 108;… auch Weipert, Großkomm, z. HGB, 2. Aufl. § 139 Anm. 3; Kipp/Coing, ErbR § 91 IV 8 f S. 406).Etwas Derartiges kann zwar im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (vgl. dazu RGZ 170, 98, 105).
Allerdings muß der Eintrittsberechtigte seine Entscheidung darüber, ob er von seinem Recht Gebrauch machen will, innerhalb angemessener Frist treffen und den anderen Gesellschaftern mitteilen (vgl. auch RGZ 170, 98, 108); denn diese müssen sich auf die neuen Verhältnisse sobald wie möglich einrichten können.
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71
Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung …
So konnte er mit Zustimmung seines Mitgesellschafters die Nachfolgeklausel auf eine Tochter beschränken und die andere auf das Abfindungsguthaben verweisen (RGZ 170, 98); er konnte auch seinen Gesellschaftsanteil in der Weise auf einen Dritten übertragen, daß dieser mit dem Tod des Erblassers an dessen Stelle Gesellschafter unter Übernahme von schuldrechtlichen Abfindungsverpflichtungen wurde (BGH Urteil vom 11. Mai 1959 - II ZR 2/58 = NJW 1959, 1433). - BGH, 23.01.1967 - II ZR 58/65
Streit über den Gewinnanteil an einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) - …
Ob sich diese Auslegung gerade mit derjenigen deckt, die der Kläger in erster Linie vertreten hat und die, wenn sie richtig wäre, seinen Anspruch ebenfalls rechtfertigte, ist hierbei gleichgültig (vgl. auch BGHZ 20, 109; RGZ 103, 91, 96; 170, 98, 107). - BGH, 04.11.1965 - II ZR 22/63
Streit über die erbrechtliche Nachfolge in einen Kommanditanteil - Auslegung …
Im übrigen war das Berufungsgericht bei der Auslegung des Gesellschaftsvertrages nicht auf das Parteivorbringen allein angewiesen (RGZ 170, 98, 107 f).
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