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Rechtsprechung
   RG, 25.02.1943 - III 116/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1943,384
RG, 25.02.1943 - III 116/42 (https://dejure.org/1943,384)
RG, Entscheidung vom 25.02.1943 - III 116/42 (https://dejure.org/1943,384)
RG, Entscheidung vom 25. Februar 1943 - III 116/42 (https://dejure.org/1943,384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 171, 22
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52

    Grundstückspreisverordnung

    Der Torsatz, das Finanzamt zu täuschen, genügt; dass gerade die Preisbehörde getäuscht werden sollte, ist nicht erforderlich (RGZ 171, 22; Pritsch DJ 1944, 30 [33]; BGHZ 7, 302).

    § 4 hat also materiell-rechtliche Bedeutung (RGZ 171, 22; OLG Kiel SchlHA 1946, 269).

  • BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51

    Grundstückskaufpreis. Täuschungsabsicht

    Daß auch die Absicht genügt, andere Behörden als die Preisbehörde zu täuschen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 171, 22; OGH DNotZ 50, 429) und wird auch vom Berufungsgericht nicht verkannt.
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 53.62
    Diese Vorschrift erfaßte auch unrichtige Beurkundungen zum Zwecke der Steuerersparnis (RGZ 171, 22), so daß es dahingestellt bleiben kann, ob der von den Parteien des Grundstückskaufvertrages gewollte Kaufpreis, soweit er den beurkundeten Betrag überstieg, preisrechtlich zulässig war.
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 81/59

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des § 4 Grundstückspreisverordnung wird, wenn die Täuschungsabsicht und die unrichtige Beurkundung vorliegen, nicht dadurch ausgeschlossen, daß der verschwiegene höhere Preis entweder überhaupt nicht gegen das Preiserhöhungsverbot verstoßen hätte oder doch genehmigt worden wäre (RGZ 171, 22, 26).
  • BGH, 11.03.1963 - VII ZR 255/61

    Rechtsmittel

    § 4 der Verordnung hatte materiellrechtliche Bedeutung (RGZ 171, 22; BGHZ 11, 90, 99) [BGH 20.11.1953 - V ZR 124/52].
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50

    Rechtsmittel

    Aus diesem Zweck durfte das Berufungsgericht die im § 4 vorausgesetzte Täuschungsabsicht unbedenklich entnehmen (RGZ 171, 22; OGH in RdL 51, 61; Pritsch, DJ 44, 32).
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