Rechtsprechung
| RG, 18.08.1943 - IV 104/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 286
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.05.1963 - IV ZR 73/62
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, ist die Vorschrift des § 43 Satz 2 EheG bei § 44 EheG nicht entsprechend anwendbar, vielmehr ist das Verhalten des klagenden Ehegatten, das als Handlung eines Verantwortlichen in der Regel viel schwerer zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen muß als dasjenige des an einer geistigen Störung leidenden Ehepartners, im Rahmen des § 47 EheG zu würdigen (BGHZ 1, 132, 138 [BGH 05.02.1951 - IV ZR 81/50], ebenso CGHZ 3, 368, 369; a.A. RGZ 171, 286, 288 und Frantz SchlHA 1952, 17, 20).
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