Rechtsprechung
| RG, 17.09.1943 - VI 66/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 368
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
Rechtsmittel
Die Revision wirft dem Berufungsgericht in erster Linie vor, es habe übersehen, daß der Haftpflichtversicherungsvertrag der Parteien vom 1. Januar 1936 datiere und die dem Versicherungsschein angehefteten damaligen Versicherungsbedingungen keine dem heutigen § 5 Ziff. 1 AHB entsprechende Bestimmung enthielten, wonach als Versicherungsfall in der allgemeinen Haftpflichtversicherung bereits das Schadenereignis und nicht erst, wie nach der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 171, 368; 114, 117 u.a.m.), die Anspruchserhebung durch den Geschädigten anzusehen ist; deshalb komme hier allenfalls die Verletzung einer vor dem Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheit in Betracht, auf die sich jedoch die Beklagte nach § 6 Abs. 1 VVG in Ermangelung einer Kündigung nicht berufen könne.
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