Rechtsprechung
| RG, 07.01.1944 - V 108/43 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1944,113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 172, 195
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.02.1953 - VI ZR 81/52
Beleuchtung von Handkarren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.02.1953 - IV ZR 81/52
Tötung eines Familienvaters durch einen rückwärts fahrenden Lastwagen - Anspruch …
Es wird der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 172, 195) beigetreten, daß die Vorschrift des § 24 Abs. 4 StVO Fahrzeuge, die von Fußgängern mitgeführt werden und nicht breiter als 1 mm sind, auch von dem Gebot des § 23 StVO freistellt.So hat auch das Reichsgericht in RGZ 172, 195 den Zusammenhang der beiden Vorschriften gesehen und ausgeführt, wenn § 24 Abs. 4 die genannten Fahrzeuge von der Betriebspflicht des Abs. 1 freistelle, dann sei es sinn los, sie der Zustandsvorschrift des § 23 Abs. 1 zu unterwerfen.
- BGH, 20.04.1955 - VI ZR 27/54 Für Fahrzeuge, die von Fußgängern mitgeführt wurden und nicht breiter als 1 m waren, entfiel aber gemäß Abs. 4 dieser Vorschrift damals eine Pflicht sowohl zur Anbringung von Lampen wie zur Sicherung durch Rückstrahler (RGZ 172, 195; BGHZ 7, 57 [60]; 9, 53 [55];… Floegel-Hartung, Strassenverkehrsrecht 8. Aufl. Anm. 7 f zu § 23, Anm. 11 zu § 24 StVO).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.