Rechtsprechung
| RG, 27.09.1943 - II 43/43 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 172, 20
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.01.1962 - VII ZR 178/60
Rechtsmittel
Da es sich um eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung des Beklagten handelt, brauchte der Kläger keine Nachfrist mehr zu setzen, um die Rechtsfolgen der positiven Vertragsverletzung für sich in Anspruch nehmen zu können (vgl. RGZ 172, 20, 24; BGHZ 2, 310, 312 [BGH 19.06.1951 - I ZR 118/50]; 11, 80 86).In diesem Falle ist auch bei Verweigerung nur eines Teiles der Leistung Ablehnung der ganzen Erfüllung und Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung zulässig (RGZ 172, 20, 24).
- LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19 Es geht mit anderen Worten um das Interesse am reduzierten beiderseitigen Leistungsaustausch (vgl. RGZ 50, 138 [143]; 67, 101 [104]; 172, 20 [24]; BGH WM 1981, 792 [795]; NJW 1990, 2549 [2550]; NJW-RR 1990, 1462 [1464]).
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