Rechtsprechung
| RG, 28.09.1943 - I 72/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 172, 29
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77
Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7
Als entscheidend hat es damit das Reichsgericht auf die Form der Darstellung abgestellt und in seiner Entscheidung vom 28. September 1943 (RGZ 172, 29, 30 - Gewehrreinigungshölzer) betont, daß ein darstellerischer Gedanke auf eigentümliche Weise in der Abbildung zum Ausdruck gekommen sein müsse. - BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 371/81
Urheberrechtsfähigkeit von Computerprogrammen - Nutzungsrecht eines Arbeitnehmers …
Sind dagegen Gedanken, Inhalt und Gestalt des Werks so weit durch die Aufgabe oder die verwendbaren Mittel vorbestimmt, daß bei der Lösung von verschiedenen Verfassern im wesentlichen das gleiche Ergebnis zu erwarten ist (RGZ 172, 29, 34), wird für eigenpersönliches Schaffen kein Spielraum bleiben. - BGH, 20.11.1986 - I ZR 160/84
Werbepläne; Urheberrechtsschutzfähigkeit von Stadtplänen
Es reicht vielmehr aus, daß eine individuelle Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken der Abbildung zum Ausdruck kommt, mag auch das Maß der geistigen Leistung gering sein (RGZ 172, 29, 30 f. - Gewehrreinigungshölzer; BGHZ 18, 319, 322 - Bebauungsplan). - BGH, 25.10.1955 - I ZR 200/53
Urheberrecht an Bebauungsplänen
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