Rechtsprechung
| RG, 08.07.1887 - Rep. III. 81/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorrecht der Mühlen in Betreff der Benutzung des Wassers eines öffentlichen Flusses vor den übrigen Gebrauchsberechtigten; Vorrecht der obrigkeitlich konzessionierten oder seit unvordenklicher Zeit bestandenen älteren Anlage vor der Jüngeren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 18, 256
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52
Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Karlsruhe, 12.02.2010 - 7 K 1669/07
Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Instandsetzung des Chorbereichs der …
Während die Rechtsprechung des Reichsgerichts die unvordenkliche Verjährung teils als Beweisregel, teils als selbständigen Erwerbstatbestand auffasste (Urt. v. 08.07.1887, RGZ 18, 256 [259] einerseits;… Urt. v. 12.03.1889, RGZ 23, 147 [152 f.] andererseits), ließ der Bundesgerichtshof die Frage zwar offen, neigte aber der von ihm als "herrschend" bezeichneten Ansicht zu, die unvordenkliche Verjährung sei kein selbständiger Erwerbstitel, sondern begründe nur eine Rechtsvermutung (…vgl. hierzu Lindner, a. a. O. S. 133 unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 14.01.1955, ZevKR 7 - 1959/60 -, S. 84 ff.).
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