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Rechtsprechung
   RG, 12.03.1889 - Rep. III. 5/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1889,38
RG, 12.03.1889 - Rep. III. 5/89 (https://dejure.org/1889,38)
RG, Entscheidung vom 12.03.1889 - Rep. III. 5/89 (https://dejure.org/1889,38)
RG, Entscheidung vom 12. März 1889 - Rep. III. 5/89 (https://dejure.org/1889,38)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderrechte an öffentlichen Gewässern; Rechtsverhältnisse eines Mühlgrabens nach gemeinem und hessischem Recht; Rechtliche Bedeutung eines Eichpfahles

Papierfundstellen

  • RGZ 23, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

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  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 89/73

    Fortgeltung eines ersessenen Staurechts für eine Wassermühle nach den …

    Diese Beschränkungen konnten aber durch Erwerb eines Gegenrechts, insbesondere auch wieder mittels Ersitzung oder Verjährung, beseitigt werden (RGZ 4, 282, 283 ff; 23, 147, 153; ObTrib. 77, 283 = StriethArch. 95, 321;… Dernburg Preußisches Privatrecht I. Bd. 5. Aufl. 1894 § 253 S. 619/620; Fischer Preußisches Privatrecht 1887 § 35 S. 189;… Förster/Eccius a.a.O.;… Nieberding/Frank Wasserrecht und Wasserpolizei im Preußischen Staate 2. Aufl. 1889 S. 324).

    Sie betraf lediglich die Ausübung des Staurechts, setzte also den Bestand einer Staubefugnis voraus (vgl. RGZ 23, 147, 156 f).

    Der Titel der unvordenklichen Verjährung ist ein Rechtsinstitut des Gemeinen Rechts, nicht des hier anzuwendenden preußischen Allgemeinen Landrechts (Meisner/Stern Preußisches Nachbarrecht 1927 § 36 III;… Holtz/Kreutz/Schlegelberger a.a.O. § 379 Anm. 9 c; vgl. auch RGZ 23, 147, 153; 111, 90, 95 ff; BGH LM Nr. 1 zu § 76 PrWG).

  • VG Karlsruhe, 12.02.2010 - 7 K 1669/07

    Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Instandsetzung des Chorbereichs der …

    Während die Rechtsprechung des Reichsgerichts die unvordenkliche Verjährung teils als Beweisregel, teils als selbständigen Erwerbstatbestand auffasste (…Urt. v. 08.07.1887, RGZ 18, 256 [259] einerseits; Urt. v. 12.03.1889, RGZ 23, 147 [152 f.] andererseits), ließ der Bundesgerichtshof die Frage zwar offen, neigte aber der von ihm als "herrschend" bezeichneten Ansicht zu, die unvordenkliche Verjährung sei kein selbständiger Erwerbstitel, sondern begründe nur eine Rechtsvermutung (…vgl. hierzu Lindner, a. a. O. S. 133 unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 14.01.1955, ZevKR 7 - 1959/60 -, S. 84 ff.).
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