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| RG, 10.08.1889 - Rep. IV. 86/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 24, 378
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90 Die Statthaftigkeit ergibt sich daraus, daß hier durch den angefochtenen Beschluß eine Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen ist (§ 793 ZPO ): Die auf den Antrag der Klägerin vom Landgericht erlassene Zwangsmittel-Androhung ist eine Entscheidung (RGZ - Vereinigte Zivilsenate - 42, 419/420); der Erlaß der Zwangsmittel-Androhung enthält bereits den (durch den Antrag der Klägerin eingeleiteten) Beginn der Zwangsvollstreckung, nämlich eine sich gegen den Schuldner richtende, die Ausführung des im Erkenntnisverfahren vorangegangenen Urteils bezweckende Maßregel, welche demnach dem Zwangsvollstreckungsverfahren angehört (RGZ 42, 419/420 f; RGZ 24, 378/380; OLG Hamm NJW-RR 1987, 765/766).
- BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des …
Erst wenn dieses trotz intensiven Bemühens der Antragsgegnerin um Auskunftserteilung etwa notwendige Mitteilungen ernstlich und endgültig verweigern würde, wäre noch die Frage zu prüfen, ob die Antragsgegnerin verpflichtet ist, zur Vorbereitung der Leistung der von ihr verlangten Handlung eine Klage gegen das herrschende Unternehmen anzustrengen und zu diesem Zweck Aufwendungen an Geld und Mühe zu machen (RGZ 24, 378/381 = RG JW 26, 450).
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