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Rechtsprechung
   RG, 05.11.1890 - Rep. V. 152/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1890,56
RG, 05.11.1890 - Rep. V. 152/90 (https://dejure.org/1890,56)
RG, Entscheidung vom 05.11.1890 - Rep. V. 152/90 (https://dejure.org/1890,56)
RG, Entscheidung vom 05. November 1890 - Rep. V. 152/90 (https://dejure.org/1890,56)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 27, 204
  • RGZ 27, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.01.1881 - IVa 266/80

    Teilung des durch gemeinschaftliche Verwendungen erzielten Erwerbes auf Grund …

    Auszug aus RG, 05.11.1890 - V 152/90
    des R.G.'s in Civils. Bd. 3 S. 333.
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Denn eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn, wie es hier der Fall ist, das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG JW 1927, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachweisen, insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09

    Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

    Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09

    Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des …

    Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294).
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