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| RG, 12.01.1891 - Rep. IV. 264/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 27, 405
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 29.04.1880 - III 8/80
Notwendigkeit der Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift durch einen bei dem …
Auszug aus RG, 12.01.1891 - IV 264/90
des R.G.'s in Civils. Bd. 1 S. 431, Bd. 3 S. 374 und bei Gruchot, Beitr.
- OLG Naumburg, 27.01.2005 - 4 U 176/03
Unterschrift vom Prozeßbevollmächtigten ersetzt Unterschrift auf Urschrift der …
Diese Unterschrift deckt dann zugleich auch die Urschrift inhaltlich ( RGZ 119, 62 [ 63 ]; 27, 405 [ 406 ]; RG JW 1930, 2953 [ 2954 ] Nr. 21; RG JW 1934, 420 Nr. 16; RG JW 1938, 2237; ferner BGH ZZP 67 [ 1954 ], 312 [ 313 ]; OLG Schleswig VersR 1983, 65;… Thomas / Putzo - Reichold, ZPO, 26. Auflage, § 129 RdNr. 9; a.A. RG JW 1914, 834 Nr. 11 für die Einspruchsschrift gegen ein Versäumnisurteil;… MüKo - Rimmelspacher, ZPO, 2. Auflage, § 518 RdNr. 4 ). - AG Berlin-Lichtenberg, 19.11.2013 - 6 C 91/13 Das Schriftformerfordernis wurde jedoch durch die Unterschrift auf der beglaubigten Abschrift eingehalten, auch wenn diese nicht bei der Akte verbleibt (RGZ 27, 405; BGHZ 92, 251, 255; BGH VersR 1993, 456; BGH MDR 2008, 760).
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