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Rechtsprechung
   RG, 07.07.1891 - Rep. III. 98/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1891,85
RG, 07.07.1891 - Rep. III. 98/91 (https://dejure.org/1891,85)
RG, Entscheidung vom 07.07.1891 - Rep. III. 98/91 (https://dejure.org/1891,85)
RG, Entscheidung vom 07. Juli 1891 - Rep. III. 98/91 (https://dejure.org/1891,85)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zwangsenteignung. Bauplatzeigenschaft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 28, 271
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.08.1882 - I 39/82

    Entschädigung für die Entziehung eines Bauplatzes

    Auszug aus RG, 07.07.1891 - III 98/91
    Kann hiernach zwar diese Begründung des Berufungsgerichtes nicht gebilligt werden, so war dennoch die Revision zurückzuweisen, weil die Entscheidung selbst aus den im Urteile des I. Civilsenates des Reichsgerichtes vom 18. August 1882 (Entsch. des R.G.'s in Civils. Bd. 8 S. 237 flg.) gegebenen Gründen gerechtfertigt erscheint.
  • BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55

    Rheinl.-Pfälz. Aufbaugesetz. Vorteilsausgleichung

    Das Reichsgericht hat schon in Entscheidungen, die allgemein die Festsetzung der Entschädigung nach dem Preußischen Enteignungsgesetze betrafen, ausgesprochen, Projekt und Ausführung des Unternehmens seien als einheitlich anzusehen bzw. die Fluchtlinienfestsetzung sei zusammen mit der Ausführung der Straßenanlage als einheitliches Unternehmen zu beurteilen (RGZ 28, 271 [274/5]; 53, 133 [137]).
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