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Rechtsprechung
   RG, 11.11.1891 - Rep. V. 166/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1891,27
RG, 11.11.1891 - Rep. V. 166/91 (https://dejure.org/1891,27)
RG, Entscheidung vom 11.11.1891 - Rep. V. 166/91 (https://dejure.org/1891,27)
RG, Entscheidung vom 11. November 1891 - Rep. V. 166/91 (https://dejure.org/1891,27)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bergschaden; Verkehrsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 28, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 113/69

    Bergschadensersatz bei neuen Verkehrsanlagen

    Wie bereits das Landgericht zutreffend darlegt, hat das Reichsgericht auf Grund dieser Bestimmungen und ihrer Entstehungsgeschichte erstmals in seiner Entscheidung vom 11. November 1891 (RGZ 28, 341, 344/5) den Widerstreit zwischen den Belangen des Bergbaus und der öffentlichen Verkehrsanstalten zugunsten der letzteren entschieden: Die Bergbauinteressen seien denen der Verkehrsanstalten untergeordnet.
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 52/75

    Bergschaden an Verkehrsanlagen Bergschadenverzicht

    Das Reichsgericht hat darüber hinaus wiederholt ausgesprochen, daß der Bergbau dem öffentlichen Verkehr "weichen müsse" und die Beschädigung einer öffentlichen Verkehrsanstalt durch den Bergbau daher - anders als die Beschädigung sonstigen Grundeigentums - rechtswidrig sein könne, wobei es diese zunächst in RGZ 28, 341, 344 geäußerte Ansicht später in RGZ 58, 147, 148 dahin eingeschränkt hat, der Bergbautreibende habe Betriebshandlungen zu unterlassen, die "auch durch entsprechende Sicherheitsmaßregeln nicht unschädlich gemacht" werden könnten und daher mit dem Verkehrsunternehmen "schlechterdings unvereinbar" seien.
  • BGH, 16.10.1972 - III ZR 176/70

    Bergwerkseigentum und Verkehrsanlage

    Das Reichsgericht habe auf Grund der genannten gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Entstehungsgeschichte bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1891 (RGZ 28, 341, 344/5) den Widerstreit zwischen den Belangen des Bergbaues und der öffentlichen Verkehrsanstalten zugunsten der letzteren entschieden.
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