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| RG, 21.03.1892 - Rep. VI. 330/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 29, 120
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86
Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes; …
Vielmehr hat schon das Reichsgericht dessen Haftung auch auf derartige Verletzungen des "Retters« jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 29, 120 ff.: Bändigung durchgehender Kutschpferde; RGZ 50, 219, 223: Bändigung durchgehender Reitpferde; RGZ 164, 125 f.: Rettung von Fahrgästen aus einem Bus; OLG Stuttgart NJW 1965, 112 [OLG Stuttgart 24.11.1964 - 5 U 91/64]: Rettung von Insassen aus einem brennenden Kraftfahrzeug). - BGH, 24.03.1964 - VI ZR 33/63
Haftung des Verkehrsunfallflüchtigen wegen Verfolgungsschäden
Das Reichsgericht hat insbesondere dem bei einer Hilfeleistung Verletzten, der etwa durchgehende Pferde aufzuhalten oder Personen aus einem brennenden Kraftfahrzeug zu retten versuchte, ständig einen Schadensersatzanspruch gegen den verantwortlichen Verursacher der Gefahrenlage zugebilligt (vgl. RGZ 29, 120; 50, 219, 223; 164, 125).
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