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| RG, 11.04.1892 - Rep. VI. 316/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Recht auf Führung des Familiennamens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 29, 123
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 07.05.1880 - III 336/79
Wesen und Rechtsnatur der sog. "Missheirat" im ehemals "Privatfürstenrechts"; …
Auszug aus RG, 11.04.1892 - VI 316/91
des R. G.'s in Civils. Bd. 2 S. 145, Bd. 5 S. 171, Bd. 18 S. 19, sowie auch Urteil des VI. Civilsenates vom 16. September 1889 ( Bolze, Praxis Bd. 8 Nr. 32.33), und für das preußische Recht Urt. des IV. Civilsenates vom 5. April 1883, abgedruckt im preußischen Justizministerialblatte 1884 S. 37. - RG, 10.02.1882 - II 100/81
Untersagen des Führens eines fremden Familiennamens als Firma; Eintragung in das …
Auszug aus RG, 11.04.1892 - VI 316/91
des R. G.'s in Civils. Bd. 7 S. 279, Bd. 19 S. 21, Bd. 22 S. 58, Bd. 25 S. 1.
- OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 11 W 1974/10
Personenstandsverfahren: Änderung des Geburtsnamens eines 1937 in Peru geborenen …
Der allgemeine, nunmehr in Art. 10 Abs. 1 EGBGB normierte Grundsatz, dass der Name einer natürlichen Person ihrem Heimatrecht (Personalstatut) untersteht, lässt sich zwar bereits in der Rechtsprechung des Reichsgerichts nachweisen (RGZ 29, 123/127; 95, 268/272), sein Anwendungsbereich war aber zunächst gering.
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