Rechtsprechung
| RG, 29.12.1892 - Rep. VI. 155/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Weitere Beschwerde. Anordnung nach §. 690 Abs. 3 C.P.O.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 24.10.1892 - VI 155/92
- RG, 29.12.1892 - Rep. VI. 155/92
Papierfundstellen
- RGZ 30, 394
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02
Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge
Insbesondere hat der erkennende Senat durch Urteil vom 11. Januar 1990 (IX ZR 27/89, NJW 1990, 990, 992) einen Gerichtsstand nach § 771 ZPO für eine Anfechtungsklage gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen eines Gläubigers des Anfechtungsgegners verneint (a.M. RGZ 30, 394, 397; 40, 371, 372 f;… RG JW 1895, S. 202 Nr. 15;… 1910, S. 114 Nr. 18; LZ 1908, 609 ff; KG NJW 1958, 914, 915). - BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89
Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale …
Die Anfechtungsklage des Konkursverwalters, die sich gegen eine Vollstreckungsmaßnahme in das Vermögen des späteren Gemeinschuldners wendet, ist entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 30, 394; 40, 371; RG LZ 1908, 609) und abweichend von der dem Reichsgericht folgenden Ansicht des KG in NJW 1958, 914, 915; Münzbergs in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 771 Rdnr. 34; Hartmanns in Baumbach/Lauterbach, ZPO 47. Aufl. § 771 Anm. 6 und Gerhardts in Die Systematische Einordnung der Gläubigeranfechtung S. 336 keine Drittwiderspruchsklage i. S. d. § 771 ZPO und ihr auch nicht gleichzustellen.
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