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| RG, 22.12.1894 - Rep. V. 234/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 34, 268
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.05.1958 - V ZR 261/56
Rechtsmittel
Soweit die Parteien in diesem Zusammenhang darüber streiten, ob der Kläger und seine Ehefrau bei Erwerb des Grundstücks hinsichtlich der Berggefahr gutgläubig gewesen seien (Klageschrift S. 3 ff; Schriftsätze der Beklagten vom 25. Januar und 30. Mai 1956), übersehen sie, daß das Grundstück in bebautem Zustande erworben wurde und daß es infolgedessen nach § 150 PrBergG nicht auf den guten Glauben der Erwerber, sondern desjenigen Voreigentümers ankommt, der die Gebäude errichtet hat (RGZ 34, 268, 271 ff; BGHZ 24, 337, 339). - BGH, 29.05.1957 - V ZR 17/57
Kenntnis der Berggefahr
Andererseits solle er durch § 150 Abs. 1 PrBergG von ungerechten Ansprüchen und von der Willkür des Grundstückseigentümers freigestellt werden, weshalb auch der gutgläubige Erwerber eines bebauten Grundstücks sich entgegenhalten lassen müsse, daß sein Voreigentümer bei der Errichtung des Gebäudes die Berggefahr gekannt oder schuldhafterweise nicht gekannt habe (ebenso RGZ 34, 268 - Zeitschrift für Bergrecht - ZBergR - 36, 347).
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