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Rechtsprechung
   RG, 22.12.1894 - Rep. V. 234/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1894,99
RG, 22.12.1894 - Rep. V. 234/94 (https://dejure.org/1894,99)
RG, Entscheidung vom 22.12.1894 - Rep. V. 234/94 (https://dejure.org/1894,99)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1894 - Rep. V. 234/94 (https://dejure.org/1894,99)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 34, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 261/56

    Rechtsmittel

    Soweit die Parteien in diesem Zusammenhang darüber streiten, ob der Kläger und seine Ehefrau bei Erwerb des Grundstücks hinsichtlich der Berggefahr gutgläubig gewesen seien (Klageschrift S. 3 ff; Schriftsätze der Beklagten vom 25. Januar und 30. Mai 1956), übersehen sie, daß das Grundstück in bebautem Zustande erworben wurde und daß es infolgedessen nach § 150 PrBergG nicht auf den guten Glauben der Erwerber, sondern desjenigen Voreigentümers ankommt, der die Gebäude errichtet hat (RGZ 34, 268, 271 ff; BGHZ 24, 337, 339).
  • BGH, 29.05.1957 - V ZR 17/57

    Kenntnis der Berggefahr

    Andererseits solle er durch § 150 Abs. 1 PrBergG von ungerechten Ansprüchen und von der Willkür des Grundstückseigentümers freigestellt werden, weshalb auch der gutgläubige Erwerber eines bebauten Grundstücks sich entgegenhalten lassen müsse, daß sein Voreigentümer bei der Errichtung des Gebäudes die Berggefahr gekannt oder schuldhafterweise nicht gekannt habe (ebenso RGZ 34, 268 - Zeitschrift für Bergrecht - ZBergR - 36, 347).
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