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| RG, 17.01.1896 - Rep. III. 297/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 36, 202
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52 Das ist aber wegen der Rechtskraft des Urteils des Kammergerichts, die aus den in dem Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Juli 1951 (BGHZ 3, 82) dargelegten Gründen bereits mit der Verkündung jenes Urteils eingetreten war, nicht möglich; denn die Rechtskraft will ja gerade die obsiegende Partei davor schütze, sich wegen der gleichen Sache mit der gleichen Partei noch einmal auseinandersetzen zu müssen und läßt es deshalb nicht zu, daß das auf Grund eines rechtskräftigen Urteils Beigetriebene in einem neuen, Rechtsstreit als grundlose Bereicherung zurückgefordert wird (RGZ 1, 94; 36, 202 [205]; 46, 75 [77] 69, 277 [279]; SeuffA 88, 140;… Rosenberg Zivilprozeßrecht 5. Aufl. S. 694 u 720;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 7. Aufl. § 322 Anm. IV 1).
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