Rechtsprechung
| RG, 06.02.1896 - Rep. I. 337/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 36, 421
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.11.1972 - II ZR 135/70
Wirksamkeit von Verträgen hinsichtlich der Verpflichtung einer Partei zu einem …
In der Rechtsprechung ist es seit langem anerkannt, daß Verträge wirksam sind, in denen sich eine Partei zu einem bestimmten prozessualen Verhalten verpflichtet (RGZ 36, 421, 422; BGHZ 38, 254, 258), sofern dieses Verhalten möglich ist und weder einem gesetzlichen Verbot zuwiderläuft noch gegen die guten Sitten verstößt (RGZ 102, 217, 221; BGHZ 28, 45, 49) [BGH 25.05.1958 - IV ZR 75/58]. - BGH, 19.01.1951 - V ZR 71/50
Rechtsmittel
Die Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit solcher Vereinbarungen, die den Ausschluss von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen zum Gegenstande haben, ist von der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt (RGZ 36, 421; 70, 59; 104, 135); hieran ist festzuhalten.
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