Rechtsprechung
| RG, 03.10.1896 - Rep. I. 159/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 38, 1
- RGZ 38, 242
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54
Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche
Selbst wenn eine solche Anspruchsgrundlage gegeben wäre, würde der Versorgungsgeber nur für geleistete Versorgungsbezüge Erstattung verlangen, nicht aber die erst in Zukunft durch seine Zahlungen entstehenden Rückgriffsansprüche gerichtlich geltend machen oder die Feststellung künftiger Erstattungspflicht beantragen können (RGZ 84, 390; 38, 1 [2]; RG JW 1920, 639). - KG, 28.04.1999 - 4 Ws 99/99 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob zum Zeitpunkt des Erlasses des Haftbefehls zu Recht der Haftgrund der Flucht nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO angenommen worden ist, der nach der nunmehr erfolgten Ergreifung des Beschuldigten schon aufgrund der vorangegangenen Flucht die Aufrechterhaltung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr rechtfertigen und erforderlich machen würde (vgl. Senat, Beschluß vom 25. September 1996 - 4 Ws 159/96 -).
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