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Rechtsprechung
   RG, 07.12.1897 - Rep. III. 212/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,180
RG, 07.12.1897 - Rep. III. 212/97 (https://dejure.org/1897,180)
RG, Entscheidung vom 07.12.1897 - Rep. III. 212/97 (https://dejure.org/1897,180)
RG, Entscheidung vom 07. Dezember 1897 - Rep. III. 212/97 (https://dejure.org/1897,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erbteil der armen Witwe.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 40, 191
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14

    Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG

    Vielmehr ist auch ein Abweichen vom Gesetzeswortlaut zulässig, wenn sich die gesetzgeberische Wertentscheidung mit hinreichender Sicherheit aus dem sonstigen zur Verfügung stehenden Quellenmaterial ergibt (vgl. die grundlegende Entscheidung des Großen Zivilsenats des BGH vom 10.12.1951, BGHZ 4, 153, 157 = NJW 1952, 337; so auch BVerfGE 34, 269, 287; 54, 277, 297; BGHZ 17, 223, 226; 67, 184, 189; 127, 99, 104; BSGE 14, 246; BeckRS 2008, 56410; BFH, JZ 1963, 261; früher schon RGZ 40, 191, 196; 142, 36, 40;… Säcker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 115ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Literatur).

    Gerade bei offensichtlichen Redaktionsversehen des Gesetzgebers, bei denen der beschlossene und verkündete Gesetzeswortlaut offensichtlich nicht dem eigentlichen Willen des Gesetzgebers entspricht, ist der fehlerhafte Wortlaut des Gesetzes im Wege der Rechtsauslegung bzw. Rechtsfortbildung im Sinne der vom Gesetzgeber gewollten Wertentscheidung zu korrigieren (so bereits RGZ 40, 191, 196).

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