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Rechtsprechung
   RG, 07.10.1897 - Rep. VI. 147/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,183
RG, 07.10.1897 - Rep. VI. 147/97 (https://dejure.org/1897,183)
RG, Entscheidung vom 07.10.1897 - Rep. VI. 147/97 (https://dejure.org/1897,183)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1897 - Rep. VI. 147/97 (https://dejure.org/1897,183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Eventuelle Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 40, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Es befindet sich damit im Ergebnis, wenn auch nicht in der Begründung, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das die Zulässigkeit einer eventuellen Widerklage außer in Ehesachen (RGZ 165, 317 [319]) ebenfalls verneint hat (RGZ 40, 331; 126, 18 [20]; RG Warn 1920 Nr. 122;… ebenso Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 33 Anm. 4 b [65]).

    Auch unter dem von dem Reichsgericht (RGZ 40, 331) für seine Auffassung angeführten Gesichtspunkt, daß die Rechtshängigkeit der der eventuellen Widerklage zugrunde liegenden Forderung nicht bis zur Entscheidung über die Klage offen bleiben dürfe, besteht kein Unterschied gegenüber dem eventuellen Klagantrag.

  • BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Darin wird in Abkehr von der die Zulässigkeit einer Eventualwiderklage verneinenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) ausgesprochen, daß eine bedingte Widerklage dann zulässig sei, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers nach der Widerklage in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen (…BGH a.a.O. S. 17).
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