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Rechtsprechung
   RG, 07.12.1897 - Rep. II. 248/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,167
RG, 07.12.1897 - Rep. II. 248/97 (https://dejure.org/1897,167)
RG, Entscheidung vom 07.12.1897 - Rep. II. 248/97 (https://dejure.org/1897,167)
RG, Entscheidung vom 07. Dezember 1897 - Rep. II. 248/97 (https://dejure.org/1897,167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    K.O. § 23 Ziff. 2

Papierfundstellen

  • RGZ 40, 89
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.02.1882 - III 531/81

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Trennung von Tisch und Bett

    Auszug aus RG, 07.12.1897 - II 248/97
    des R.G.'s in Civils. Bd. 6 S. 369.
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Die Rechtsprechung (vgl. RGZ 4, 435, 436; 40, 89, 91; 78, 331, 333; RG WarnRspr 1933 Nr. 30 S. 61;… BGH, Urt. v. 30. April 1959 - VIII ZR 179/58, WM 1959, 891, 892; v. 27. November 1974 - VIII ZR 21/73, WM 1975, 6, 7) war zwar aufgrund des Wortlauts des § 30 Nr. 2 KO bisher gegenteiliger Ansicht.
  • LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10

    Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den …

    Mit diesem Begründungsansatz hat sich aber jedenfalls im hiesigen Kontext nichts Wesentliches geändert; die Rechtsprechung ist nur über die frühere, uneinheitliche Rechtsprechung insoweit hinaus gegangen, als bei einer inkongruenten Sicherung durch ein Pfändungspfandrecht jetzt eben stets auch die spätere Befriedigung durch Auskehrung des Erlöses inkongruent bleibt (siehe dazu aus dem Vorfeld RG JW 1889, 109 Nr. 12, RGZ 23, 112, 113; 40, 89, 91 einerseits und RG SeuffA 39 [1884] Nr. 177 anderseits) und zudem eben auch zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung "freiwillig" geleistete Zahlungen anfechtbar sein können (anders noch BGH, WM 1969, 374, 376; RG JW 1891, 250 Nr. 13).

    Ansonsten ist zwar zuzugeben, dass eine Anfechtung bei einer bloßen Sicherung (Pfandrecht) weniger einschneidend sein dürfte als die einer bereits abgeschlossen Befriedigung (siehe erneut RG JW 1889, 109 Nr. 12, RGZ 23, 112, 113; 40, 89, 91 einerseits und RG SeuffA 39 [1884] Nr. 177 anderseits; überholt durch die heutige Rspr).

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