Rechtsprechung
| RG, 13.10.1898 - Rep. IV. 111/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewerbefreiheit; Leichenbestattungsgewerbe
Papierfundstellen
- RGZ 42, 51
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52
Bestattungsunternehmer auf Friedhof
Hiergegen beschränkt die Gewerbefreiheit als solche das Recht des Eigentümers eines Grundstücks nicht, von einer Betätigung auf dem Grundstück, demnach auch von einer Gewerbeausübung, Dritte auszuschliessen (RGZ 42, 51; 100, 213;… Jellinek, Verwaltungsrecht 3. Aufl. S 513).Die Meinung der Revision, der Gesetzgeber habe bei der gesetzlichen Anerkennung des Leichenüberführer und -bestattergewerbes, die in der Aufhebung früheren Konzessionszwangs bestand, auch berücksichtigt, dass der Leichenbestatter nicht willkürlich von der Gewerbeausübung durch ein Betretungsverbot seitens der Friedhofseigentümer ausgeschlossen werden dürfe, trifft, wenn man die gesetzgeberischen Verhandlungen betrachtet, nicht zu (vgl. die Ausführungen hierzu in der genannten Entscheidung RGZ 42, 51, ferner Landmann-Rohmer Kommentar zur Gewerbeordnung 10. Aufl. § 7 Anm. 6, § 10 Anm. 2).
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