Rechtsprechung
| RG, 18.05.1900 - Rep. VII. 39/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 46, 101
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei …
Inkongruent ist dagegen eine Deckung, die der Gläubiger einer Geldforderung dadurch erlangt, dass der spätere Gemeinschuldner ihm durch eine mit ihm und einem Dritten vereinbarte Schuldübernahme einen zahlungsfähigen Schuldner verschafft, wenn der Gemeinschuldner dem Schuldübernehmer eine Gegenleistung erbracht hat oder noch schuldet und die Gegenleistung einen höheren Wert hat als die übernommene Schuld (RGZ 46, 101, 103). - BGH, 17.01.1985 - IX ZR 29/84
Ergänzung des die Anfechtungsklage begründenden Vortrags nach Ablauf der …
Für beide Anfechtungstatbestände ist es rechtlich unerheblich, ob die Zuwendung unmittelbar oder über einen Mittelsmann erfolgt ist (vgl. RGZ 43, 83; 46, 101; 48, 148; 59, 195; 133, 290, 291; BGHZ 72, 39, 41) [BGH 14.06.1978 - VIII ZR 149/77]. - BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62
Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 20/54
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, daß auch eine mittelbare Zuwendung, bei der der Gläubiger des Gemeinschuldners nicht direkt aus dessen Vermögen Leistungen erhält, sondern ein Dritter die Schuld tilgt, der Konkursanfechtung unterliegen kann, sofern die Konkursmasse durch die Ersatzforderung des Dritten schwerer belastet wird, als es vorher der Fall war (RGZ 46, 101 [103]; 48, 148 [149]; 59, 195 [196]; 81, 144 [145]; Jaeger § 30 Anm. 32 [S. 576];… Mentzel KO 5. Aufl. § 30 Anm. 26 [S. 208]).
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