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Rechtsprechung
   RG, 29.01.1901 - Rep. VII. 322/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,126
RG, 29.01.1901 - Rep. VII. 322/00 (https://dejure.org/1901,126)
RG, Entscheidung vom 29.01.1901 - Rep. VII. 322/00 (https://dejure.org/1901,126)
RG, Entscheidung vom 29. Januar 1901 - Rep. VII. 322/00 (https://dejure.org/1901,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 216
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Das führt dazu, daß zwischen den Parteien der Zustand eintritt, wie wenn die Vormerkungen nicht beständen, und daß der Beklagte auch im Verteilungsverfahren mit seinen Vormerkungen hinter dem Kläger zurücktreten muß (vgl. RGZ 47, 216, 222; 70, 112, 114 f; 131, 340, 342).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Statt dessen ist dem Anfechtungsgläubiger aufgrund eines umfassenden Antrags (§ 9 AnfG), von dem anfechtbar erworbenen Recht keinen Gebrauch zu machen (vgl. dazu RGZ 47, 216, 222; BGHZ 29, 230, 235;… BGH, Urt. v. 25. Juni 1992 - IX ZR 4/91, ZIP 1992, 1089, 1091; Württenberger JW 1937, 1528, 1529; Barth NJW 1959, 2143), eine erfolgversprechende Zwangsvollstreckung möglich.

    Geht dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes dingliches Recht eines anderen an einem Grundstück vor, das bei einer Zwangsversteigerung ebenfalls nicht in das geringste Gebot fällt, sondern mit dem Zuschlag erlischt, so ist der Anfechtungsgläubiger bei der Erlösverteilung gemäß §§ 117 f ZVG vor dem Anfechtungsgegner zu berücksichtigen (RGZ 9, 66, 72 f; 47, 216, 220, 222; 70, 112, 114 f; 91, 367, 369 f; RG WarnR 1929 Nr. 121; Kleinfeiler in Anm. JW 1928, 1345, 1346; von Lübtow JW 1930, 1480, 1481; vgl. OLG München OLGR 27, 178 f).

  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Mit der Verurteilung, von der anfechtbar erlangten Grundschuld keinen Gebrauch zu machen, soll das Hindernis ausgeräumt werden, das die Belastung dem Zwangszugriff der Klägerin bereitet (vgl. RGZ 47, 216, 222; 131, 340, 342; RG JW 1930, 3331;… Jaeger, Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 1 Anm. 30).
  • BGH, 28.10.1959 - V ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Schon im Urteil vom 29. Januar 1905 (RGZ 47, 216, 222) ist jedoch ausgeführt:.
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