Rechtsprechung
| RG, 01.02.1901 - VII. 330/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vollstreckungspfändung als Handlung des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 47, 223
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.06.2017 - IX ZR 48/15
Insolvenzanfechtung: Durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung des …
Die Mitwirkung des Schuldners kann es aber rechtfertigen, die Vollstreckung auch als Handlung des Schuldners anzusehen und sie einer freiwillig gewährten Befriedigung gleichzustellen (RGZ 47, 223, 224 f; RGZ 69, 163, 164 ff; BGH, Urteil vom 25. November 1964 - VIII ZR 289/62, WM 1965, 14, 15;… vom 3. Februar 2011 - IX ZR 213/09, WM 2011, 501 Rn. 11 f;… vom 21. November 2013 - IX ZR 128/13, WM 2014, 44 Rn. 7, 9;… vom 16. Januar 2014 - IX ZR 31/12, WM 2014, 272 Rn. 7). - BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09
Insolvenzanfechtung: Gezielte Auffüllung des Kassenbestandes zur Ermöglichung der …
Die Rechtsprechung hat eine solche Bewertung vorgenommen, wenn die Vollstreckung im einvernehmlichen, kollusiven Zusammenwirken des Schuldners und des Gläubigers erfolgte (BGH…, Urteil vom 30. April 1959, aaO S. 893; RGZ 47, 223, 224 f; RG LZ 1908, 388, 389; RGZ 69, 163, 164; OLG Naumburg LZ 1913, 324, 326 f). - OLG Brandenburg, 14.01.1999 - 8 U 62/98
Anfechtbarkeit der Rechtshandlung eines Gläubigers; Korrektur der …
Zwar ist es im Rahmen der "Absichtsanfechtung" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG und § 31 Nr. 1 KO anerkannt daß die dort vorausgesetzte Rechtshandlung des (Gemein-)Schuldners bei einer Vollstreckungshandlung darin gefunden werden kann, daß der (Gemein-)Schuldner mit dem vollstreckenden Gläubiger kollusiv zusammenwirkt (RGZ 47, 223/224;… Kilger/K. Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl., § 31 KO Anm. 3;… Kilger/Huber, AnfG 8. Aufl., § 3 Anm. I.2) und für § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO wird man das nicht anders sehen können.Deshalb hat es schon das Reichsgericht (RGZ 47, 223/224) abgelehnt Vollstreckungspfändungen, die ohne Zutun des Schuldners oder sogar gegen dessen Willen erfolgen, unter § 3 Nr. 1 AnfG zu subsumieren.
- OLG Köln, 27.06.2007 - 2 U 22/07
Insolvenzrechtliche Anfechtung von Vollstreckungshandlungen des Finanzamtes beim …
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schuldner mit dem Gläubiger in kollusiver Weise zusammengewirkt hat (vgl. RGZ 47, 223 [224 f.]; RGZ 69, 163 [164]; jeweils zur Frage einer Rechtshandlung im Sinne des Anfechtungsgesetzes) oder wenn er bewußt einen aussichtsreichen Rechtsbehelf gegen eine rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahme unterlassen hat (…vgl. Kirchhof in Münchener Kommentar zur InsO, 2002, § 133, Rdn. 9;… Kreft in Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2006, § 133, Rdn. 6). - BGH, 25.11.1964 - VIII ZR 289/62 Der Schuldner kann jedoch dadurch, daß er, um einen einzelnen Gläubiger zu begünstigen, die Voraussetzungen für dessen Vollstreckungshandlung mitschafft oder die Vollstreckung sonstwie fördert, sich in einer solchen Weise an der gegen ihn gerichteten Vollstreckungshandlung beteiligen, daß sie im Sinne der Anfechtungsbestimmungen auch als seine Rechtshandlung anzusehen ist (RGZ 47, 223; 69, 163, 164;… Jaeger, Konkursordnung 8. Aufl. § 31 Nr. 1;… Mentzel/Kuhn, Konkursordnung 7. Aufl. § 31 Nr. 4; BGH Urt. - VIII ZR 179/58 - vom 30. April 1959 = WM 1959, 891, 893).
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