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Rechtsprechung
   RG, 19.11.1900 - Rep. I. 257/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1900,165
RG, 19.11.1900 - Rep. I. 257/00 (https://dejure.org/1900,165)
RG, Entscheidung vom 19.11.1900 - Rep. I. 257/00 (https://dejure.org/1900,165)
RG, Entscheidung vom 19. November 1900 - Rep. I. 257/00 (https://dejure.org/1900,165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Genossenschaft; Öffentliches Schlachthaus; Vertrag zu Gunsten Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 249
  • RGZ 47, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß eine Genossenschaft in der Entscheidung, neue Mitglieder aufzunehmen, nach Genossenschaftsrecht an sich frei ist, es sei denn, daß sie sich in ihrem Statut selbst eine Verpflichtung auferlegt hat, alle die Personen als Mitglieder aufzunehmen, welche die in dem Statut dafür bestimmten Voraussetzungen erfüllen (vgl. RGZ 47, 76, 79, 81 f; 62, 303, 307 f;… Lang-Weidmüller, Komm. zum GenG 27. Aufl. § 1 Anm. 2, § 15 Anm. 2;… Meyer-Meulenbergh, Komm, zum GenG 8. Aufl. § 1 Anm. 1 b, § 15 Anm. 1 Abs. 3 a.E.; vgl. auch Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft (1956) § 15 II 2 c S. 140 f sowie Schröder in den Referaten und Materialien zur Reform des Genossenschaftsrechts, herausgegeben vom Bundesjustizministerium, 2. Bd. (1958) S. 179 ff, 200 f).

    Die statutarische Festsetzung gewisser Bedingungen, die für die Aufnahme erfüllt sein müssen, wird jedoch in der Regel nur die Bedeutung einer Anweisung für die Organe der Genossenschaft haben, nicht aber allen denen, die diese Bedingungen erfüllen, ein Recht auf Aufnahme gewähren wollen (RGZ 47, 76, 79;… Lang-Weidmüller a.a.O. § 15 Anm. 2).

    Anders als in dem vom Reichsgericht in RGZ 47, 76 behandelten Fall des Schlachthauszwanges für ein von einer Metzgergenossenschaft betriebenes öffentliches Schlachthaus ist hier auch kein Anhaltspunkt dafür gegeben, daß bei der Einführung des Kontrahierungszwanges durch § 1 des Milch- und Fettgesetzes vorausgesetzt worden wäre, daß den Milcherzeugern, falls eine Genossenschaftsmolkerei für sie zuständig ist, der Beitritt zu der Genossenschaft nicht versagt werden dürfe.

  • BGH, 27.11.1957 - V ZR 24/56

    Kirchenbaulast

    Diese Rechtsauffassung begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGZ 47, 76, 82; BGH V ZR 155/54 vom 11. April 1956 S. 14;… Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 14. Aufl. § 34 I;… Windscheid, Pandektenrecht 7. Aufl. 1891 Bd. II S. 192;… a.A. Staudinger BGB 9. Aufl. Vorbem. zu § 328).
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