Rechtsprechung
| RG, 24.01.1901 - Rep. VI. 405/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schlachtzwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 48, 275
Wird zitiert von ...
- VG Weimar, 19.09.2002 - 3 K 4276/99
Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag
Es gilt auch für das thüringische Kommunalrecht (vgl. § 9 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 ThürKO, § 42 Abs. 1 und Abs. 2 ThürGNGG, § 26 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Neugliederungsgesetz - ThürNGG - vom 16. August 1993, GVBl. S. 545) der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass sich bei Änderungen des Gebietsbestandes das Ortsrecht der aufnehmenden Gemeinde infolge seiner "gebietsbezogenen Verwurzelung" nicht ohne Weiteres auf das Gemeinde der aufgenommenen Gemeinde erstreckt (so in der älteren Rechtsprechung: PrOVG, Urteil vom 18. März 1880, PrOVGE 6, 212; Urteil vom 24. Januar 1910, PrOVGE 56, 127; a.A. RG, in RGZ 48, 275, 281; neuerdings soweit ersichtlich einhellige Auffassung, z.B.: VGH Kassel, Beschluss vom 30. Mai 1975, ESVGH 26, 68, 74 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 10. Dezember 1979, ESVGH 30, 150, 151 und Urteil vom 13. Mai 1982, - 2 S 851/81 -, VBlBW 1983, 210, 211 sowie Beschluss vom 25. Oktober 1999, - 2 S 2190/94 -, zit. nach Juris; außerdem: VGH München, KStZ 1981, 51, 52; so in der Lit.: Wachsmuth/Oehler, Thüringer Kommunalrecht, § 19 Erl.
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