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| RG, 15.02.1901 - Rep. VII. 356/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erbschaftssteuer; Verjährung der Rückforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 48, 301
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 25.09.1998 - 9 K 2525/95
Nachlaßforderung bei außergerichtlichem Vergleich
Nach ständiger höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung ist das Ergebnis eines Vergleichs, der die gütliche Regelung streitiger Erbrechtsverhältnisse zum Ziel hat, der Erbschaftsbesteuerung zugrunde zu legen (vgl. bereits RGZ 48, 301; 69, 321; RFHE 1, 1 und 24; 16, 95; 18, 291; RFH, RStBl 1938, 857; 1940, 417; 1942, 1063; BFH-Urteile vom 01.02.1961 II 269/58 U, BFHE 72, 358, BStBl III 1961, 133; vom 24.07.1972 II R 35/70, BFHE 106, 555 , BStBl II 1972, 886 ; vom 22.11.1995 II R 89/93, BFHE 179, 436 , BStBl II 1996, 243 ). - BGH, 20.10.1954 - V ZB 29/54
Rechtsmittel
Aber obwohl insofern das Schlußurteil das Teilurteil ergänzt (RG JW 1936, 2544), kommt das Teilurteil für die Berufungssumme nicht in Betracht, weil die Berufung gegen das Teilurteil, wie zu 1 dargelegt, unzulässig ist (RGZ 48, 301; RG JW 1936, 2544).
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