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Rechtsprechung
   RG, 18.06.1901 - Rep. VII. 157/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,58
RG, 18.06.1901 - Rep. VII. 157/01 (https://dejure.org/1901,58)
RG, Entscheidung vom 18.06.1901 - Rep. VII. 157/01 (https://dejure.org/1901,58)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1901 - Rep. VII. 157/01 (https://dejure.org/1901,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 49, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.04.1966 - III ZR 24/65

    Ansprüche auf Leistung einer Enteignungsentschädigung - Eigentumserwerb durch …

    Das Berufungsgericht hat die Hinterlegung - in Anlehnung an RGZ 49, 257 - für zulässig erachtet und ihr im Nennbeträge befreiende Wirkung beigemessen, das Berufungsurteil führt dazu aus: Die Darstellung, die bei der Hinterlegung abgegebenen Erklärungen, hätten die Auszahlung des hinterlegten Betrages unmöglich gemacht, sei unrichtig.

    Die nach § 37 PreußEntG gebotene Hinterlegung der behördlich festgesetzten Entschädigungssumme hat - wie das Reichsgericht wiederholt betont hat (RGZ 49, 257; 68, 116, 118) - im Regelfall für den Unternehmer befreiende Wirkung, selbst wenn die Entschädigung im gerichtlichen Verfahren später erhöht wird.

  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66

    Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung

    Diese Hinterlegung hatte - wie der erkennende Senat (…Urt. v. 28. April 1966 - III ZR 24/65 -) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 49, 257; 68, 116, 118) entschieden hat - für den Hinterleger befreiende Wirkung, selbst wenn die Entschädigung im gerichtlichen Verfahren nachträglich erhöht wurde.
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