Rechtsprechung
| RG, 18.06.1901 - Rep. VII. 157/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1901,58) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 49, 257
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.04.1966 - III ZR 24/65
Ansprüche auf Leistung einer Enteignungsentschädigung - Eigentumserwerb durch …
Das Berufungsgericht hat die Hinterlegung - in Anlehnung an RGZ 49, 257 - für zulässig erachtet und ihr im Nennbeträge befreiende Wirkung beigemessen, das Berufungsurteil führt dazu aus: Die Darstellung, die bei der Hinterlegung abgegebenen Erklärungen, hätten die Auszahlung des hinterlegten Betrages unmöglich gemacht, sei unrichtig.Die nach § 37 PreußEntG gebotene Hinterlegung der behördlich festgesetzten Entschädigungssumme hat - wie das Reichsgericht wiederholt betont hat (RGZ 49, 257; 68, 116, 118) - im Regelfall für den Unternehmer befreiende Wirkung, selbst wenn die Entschädigung im gerichtlichen Verfahren später erhöht wird.
- BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66
Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung
Diese Hinterlegung hatte - wie der erkennende Senat (…Urt. v. 28. April 1966 - III ZR 24/65 -) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 49, 257; 68, 116, 118) entschieden hat - für den Hinterleger befreiende Wirkung, selbst wenn die Entschädigung im gerichtlichen Verfahren nachträglich erhöht wurde.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.