Rechtsprechung
| RG, 24.04.1901 - VII 68/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 49, 347
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75
Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs
Schon in RGZ 49, 347 f ist ausgesprochen, daß zwar nach dem Wortlaut des § 771 ZPO die Widerspruchsklage dann gegeben ist, wenn der Dritte "an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht" zu haben behauptet, daß aber nach dem Zweck dieser Bestimmung und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers auch der Fall unter diese Norm fällt, daß bei der Zwangsvollstreckung in Rechte ein Dritter seinerseits behauptet, Träger dieser Rechte zu sein. - BGH, 23.02.1981 - II ZR 123/80
Statthaftigkeit der Drittwiderspruchsklage - Abtretung von Gesellschafteranteilen …
Diese Gefahr kann mit der Drittwiderspruchsklage ausgeräumt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 8.12.76 - VIII ZR 108/75, NJW 1977, 384; RGZ 49, 347; 89, 176).
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