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| RG, 22.01.1902 - Rep. V. 3/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Goldklausel.
Papierfundstellen
- RGZ 50, 145
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
Inhalt des Grundbuchvermerks
Es hat nach seinem Ermessen bei Fassung des Eintragungsvermerks zu bestimmen, was in den Vermerk selbst aufzunehmen und was durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung mittelbar zur Eintragung zu bringen ist (RGZ 50, 145, 153; KGJ 50, 149, 153; KG Rpfleger 1966, 303; BayObLGZ 1956, 186, 203; 1960, 231, 238;… vgl. auch Beschluß des Senats vom 22. September 1961 aaO). - OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01
Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden …
Dies bedeutet, dass zur Vermeidung zu umfangreicher Eintragungsvermerke nicht der gesamte Inhalt eines Rechts ins Grundbuch eingetragen werden muss, sondern dass zur Erleichterung der Grundbuchführung bei einem das Grundstück belastenden Recht - nicht beim Eigentum -zur Bezeichnung des Inhalts des Rechts eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt (vgl. RGZ 50, 145 (153); 113, 223 (229); Staudinger-Gursky, Neubearb. - BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 2 Z 91/80
Zur Bezeichnung einer Dienstbarkeit im Grundbuch
Mit der (weiteren) Beschwerde kann deshalb nicht die Aufnahme eines bisher zulässigerweise in Bezug genommenen Teils der Eintragungsbewilligung in den Eintragungsvermerk verlangt werden (RGZ 50, 145/153 f.; Haegele RdNr. 1479).
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