Rechtsprechung
| RG, 20.02.1902 - Rep. VI. 399/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung für Tierschaden; Revisionsurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 50, 219
- RGZ 50, 411
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.06.2024 - VI ZR 381/23
Haftung wegen spezifischer Tiergefahr bei menschlicher Leitung
Rn. 7 An der Verwirklichung der Tiergefahr fehlt es dann, wenn keinerlei eigene Energie des Tieres an dem Geschehen beteiligt ist (…vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2016 - VI ZR 465/15, NJW 2016, 2737 Rn. 9;… vom 25. März 2014 - VI ZR 372/13, VersR 2014, 640 Rn. 5) oder wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2016 - VI ZR 465/15, NJW 2016, 2737 Rn. 9;… vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04, VersR 2006, 416 Rn. 7; vom 30. September 1986 - VI ZR 161/85, VersR 1987, 198, 200; vom 27. Mai 1986 - VI ZR 275/85, NJW 1986, 2501; vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80, NJW 1982, 763, 764; BGH, Urteil vom 25. September 1952 - III ZR 334/51, VersR 1952, 403; RGZ 50, 180 f.; 50, 219, 221; 60, 65, 68; 80, 237, 239).Bereits das Reichsgericht sah den Tatbestand des § 833 BGB nicht für gegeben an, wenn das vor einen Wagen gespannte Tier lediglich dem Willen des Kutschers folgt, denn es sei dann nur das Werkzeug in der Hand des Kutschers und dieser der Urheber des durch eine unvorsichtige Lenkung entstandenen Schadens (RGZ 50, 180, 181; RGZ 50, 219, 221).
Eine durch den Körper des Tieres unmittelbar verursachte Beschädigung verlangt die Regelung nicht (vgl. RGZ 50, 219, 221).
- BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86
Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes; …
Vielmehr hat schon das Reichsgericht dessen Haftung auch auf derartige Verletzungen des "Retters« jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 29, 120 ff.: Bändigung durchgehender Kutschpferde; RGZ 50, 219, 223: Bändigung durchgehender Reitpferde; RGZ 164, 125 f.: Rettung von Fahrgästen aus einem Bus; OLG Stuttgart NJW 1965, 112 [OLG Stuttgart 24.11.1964 - 5 U 91/64]: Rettung von Insassen aus einem brennenden Kraftfahrzeug). - BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
- BGH, 24.03.1964 - VI ZR 33/63
Haftung des Verkehrsunfallflüchtigen wegen Verfolgungsschäden
Das Reichsgericht hat insbesondere dem bei einer Hilfeleistung Verletzten, der etwa durchgehende Pferde aufzuhalten oder Personen aus einem brennenden Kraftfahrzeug zu retten versuchte, ständig einen Schadensersatzanspruch gegen den verantwortlichen Verursacher der Gefahrenlage zugebilligt (vgl. RGZ 29, 120; 50, 219, 223; 164, 125). - BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50
Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
Zu den Anforderungen an die Umzäunung einer Rinderweide
Bereits das Reichsgericht (RGZ 50, 219, 223) hat entschieden, daß ein Eingreifen, das dazu dient, von einem Tiere drohende Gefahren abzuwenden, selbst wenn es auf freiem Willensentschluß beruht, ein als einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht zum Schutze anderer betätigtes Eingreifen darstellt und als Folge der durch das Tier für die Allgemeinheit herbeigeführten Gefahren anzusehen ist.Etwas anderes könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn der ... selbst die gefährliche Situation, welche ihn zum Eingreifen veranlaßte, in schuldhafter Weise mitgeschaffen hätte (vgl. RGZ 50, 219, 223).
- OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Vielmehr hat schon das Reichsgericht die Verantwortlichkeit des Erstverursachers auf die Verletzungen eines "Retters" jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 50, 219; 164, 125). - BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72
Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Versendung und …
Der Senat hat erwogen, ein Grundurteil zu erlassen und die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. RGZ 50, 219, 224).
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