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| RG, 21.12.1901 - Rep. I. 385/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
B.G.B. § 126. Zulässigkeit des Wechselprozesses.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 50, 368
- RGZ 50, 51
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91
Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde
Sie dient damit größtmöglicher Klarheit der Vertretungsverhältnisse und letztlich der Erleichterung des Handelsverkehrs (allgem. Meinung; vgl. RGZ 50, 51, 59 f.;… Bandasch/Nickel, GK-HGB, 3. Aufl., § 51 Rz 2;… Baumbach/Duden/ Hopt, HGB, 28. Aufl., § 51;… Brüggemann/Würdinger, HGB, 3. Aufl., § 51 Rz 2;… Düringer/Hachenburg, HGB, 2. Aufl., § 51; Heymann/ Sonnenschein, HGB, § 51 Rz 1;… Schlegelberger/Schröder, HGB, 5. Aufl., § 51 Rz 1). - OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08
Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche …
Da § 51 HGB bloße Ordnungsvorschrift ist, führt ihre Nichtbeachtung nicht zur Nichtigkeit der Erklärung (RGZ 50, 51, 60; BGH NJW 1966, 1077;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 51 Rn.1;… Weber in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 2. Aufl., § 51 Rn. 8;… Krebs in MünchKomm, HGB, 2. Aufl., § 51 Rn. 2;… Roth in Koller/Roth/Morck, HGB, 3. Aufl., § 51 Rn. 2). - BGH, 27.04.1954 - 1 StR 672/53
Rechtsmittel
Diese Vorschrift ist freilich insofern nicht zwingend, als der Firmeninhaber - hier die Gesellschaft - auch verpflichtet wird, wenn der Prokurist in anderer Weise namens der Firma zeichnet, etwa seine eigene Unterschrift wegläßt (RGZ 50, 51 ff; vgl. auch RGZ 74, 69 ff).
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