Rechtsprechung
| RG, 14.04.1902 - Rep. VI. 30/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzanspruch gegen einen Gerichtsvollzieher.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 186
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.07.1954 - IV ZR 31/54
Rechtsmittel
Das Reichsgericht, das einmal von einer "Einwendung" des Schadenersatzpflichtigen spricht (RGZ 51, 186 [193]; 55, 316 [321]; 59, 306 [311]; 162, 24 [29]), in anderen Entscheidungen aber von einer "Einrede" (JW 1909, 13 Nr. 5), hat den Standpunkt eingenommen, daß es einer ausdrücklichen Erhebung der "Einwendung" nicht bedürfe, weil es anerkannten Rechts sei, daß die Erkennbarkeit der Absicht der Beklagten genüge, das eigene Verschulden der Klägerin zur Abwehr ihrer Ansprüche zu verwenden (RG in WarnRspr 1908 Nr. 608; JW 1938, 2738 Nr. 15; HRR 1929 Nr. 4 und 1932 Nr. 1834).
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