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Rechtsprechung
   RG, 14.04.1902 - Rep. VI. 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,238
RG, 14.04.1902 - Rep. VI. 30/02 (https://dejure.org/1902,238)
RG, Entscheidung vom 14.04.1902 - Rep. VI. 30/02 (https://dejure.org/1902,238)
RG, Entscheidung vom 14. April 1902 - Rep. VI. 30/02 (https://dejure.org/1902,238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Gerichtsvollzieher.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 186
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht, das einmal von einer "Einwendung" des Schadenersatzpflichtigen spricht (RGZ 51, 186 [193]; 55, 316 [321]; 59, 306 [311]; 162, 24 [29]), in anderen Entscheidungen aber von einer "Einrede" (JW 1909, 13 Nr. 5), hat den Standpunkt eingenommen, daß es einer ausdrücklichen Erhebung der "Einwendung" nicht bedürfe, weil es anerkannten Rechts sei, daß die Erkennbarkeit der Absicht der Beklagten genüge, das eigene Verschulden der Klägerin zur Abwehr ihrer Ansprüche zu verwenden (RG in WarnRspr 1908 Nr. 608; JW 1938, 2738 Nr. 15; HRR 1929 Nr. 4 und 1932 Nr. 1834).
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