Rechtsprechung
| RG, 18.10.1901 - Rep. VII. 197/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung des Versicherten für Verschulden seines Vertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 20
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …
Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385). - LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02
Leistungsfreiheit der Schiffskaskoversicherung bei Strandung eines Seeschiffs: …
Als Repräsentant hat nach höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige zu gelten, der mit dem Willen des Versicherungsnehmers im Hinblick auf das versicherte Risiko an die Stelle des Versicherungsnehmers tritt, weil er in einem Geschäftsbereich von einiger Bedeutung, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses selbständig für den Versicherungsnehmer handelt (RGZ 51, 20; BGHZ 107, 229 ff.).
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