Rechtsprechung
| RG, 10.06.1902 - Rep. VII. 117/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zustellungen im Enteignungsverfahren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 11
Wird zitiert von ... (5)
- GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75
Fehlerhafte Zustellung durch die Post
Von der im Beschluß BVerwG IV B 114.71 angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts betreffen die Urteile vom 10.6.1902 VII 117/02, RGZ 52, 11, vom 23.3.1903 394/02 IV, JW 1903, 176, vom 9.3.1908 582/07 IV, JW 1908, 277 und vom 6.2.1919 IV 360/18, Warneyer 1919, 116, in denen die Wirksamkeit der Zustellung bejaht wird, den Lauf der Rechtsmittelfrist. - BFH, 04.06.1975 - I R 236/74
Vorlage - Datumsvermerk - Zuzustellende Sendung - Wesentlichkeit für Wirksamkeit …
Den Entscheidungen lag die Auffassung zugrunde, Herstellung und Übergabe der beglaubigten Abschrift seien kein Teil der Zustellung, sondern setzten diese voraus (Urteile des RG vom 6. Juni 1891 Nr. 65/91 I, JW 1891, 386; vom 15. Juni 1892 Nr. 71/92 V, JW 1892, 331 = Gruchots Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts, 36. Jahrgangs S. 1222; vom 10. Juni 1902 VII 117/02, RGZ 52, 11; vom 23. März 1903, 394/02 IV, JW 1903, 176; RG-Beschlüsse vom 22. Oktober 1898 B Nr. 162/98 V, JW 1898, 640; vom 23. Juni 1900 B Nr. 83/1900 V, JW 1900, 564). - BGH, 22.04.1964 - IV ZR 127/63
Rechtsmittel
Hat es der Postbedienstete unterlassen, entweder den Zustellungsempfänger eine beglaubigte Abschrift der Zustellungeurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf dem Umschlag zu vermerken, so ist eine derartige Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 11, 13; 133, 365, 366; JW 1892, 331; 1908, 277; WarnRspr 19, 77) auf die Wirksamkeit der Zustellung ohne Einfluß. - BVerwG, 22.02.1972 - IV B 114.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit einer Zustellung …
Diese Auffassung hat namentlich schon das Reichsgericht in ständiger, bis fast in die Entstehungszeit der Zivilprozeßordnung zurückreichender Rechtsprechung vertreten (vgl. insbesondere die Urteile vom 10. Juni 1902 - RGZ 52, 11 [13 f.], vom 9. März 1908 - JW 1908, 277 [278], vom 6. Februar 1919 - Warneyer 1919, 116 [117] und vom 27. Oktober 1931 - RGZ 133, 365 [368], ferner die Urteile vom 22. Oktober 1898 - JW 1898, 640 und vom 23. März 1903 - JW 1903, 176). - BGH, 22.04.1964 - IV ZR 128/63
Rechtsmittel
Hat es der Postbedienstete unterlassen, entweder dem Zustellungsempfänger eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf dem Umschlag zu vermerken, so ist eine derartige Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 11, 13; 133, 365, 366; JW 1892, 331; 1908, 277; WarnRspr 19, 77) auf die Wirksamkeit der Zustellung ohne Einfluß.
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