Rechtsprechung
| RG, 21.10.1902 - Rep. VII. 133/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Prozeßkosten. Unerledigt gebliebene Konkursanfechtungsprozesse.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 330
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80
Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich
Konkursverfahrens das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters weggefallen sei (RGZ 52, 330 (333)).Wie zu entscheiden wäre, wenn der Kl. unter Widerspruch des Bekl. die Hauptsache für erledigt erklärt hätte oder der Gemeinschuldner dem Prozeß beigetreten wäre und seinerseits einen Erledigungsantrag gestellt hätte (vgl. RGZ 52, 330; 58, 414), kann dahingestellt bleiben.
- BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03
Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision
Unter der Geltung der Konkursordnung ist zu § 59 in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig vertreten worden, eine Differenzierung hinsichtlich der vor und nach der Unterbrechung des Rechtsstreits entstandenen Kosten finde nicht statt (vgl. RGZ 52, 330, 332; OLG Stettin JW 1933, 1137; OLG Hamm KTS 1974, 178, 179; OLG Köln JurBüro 1986, 1244 f; OLG Hamm JurBüro 1990, 1482, 1483; BAG AP § 91a ZPO Nr. 7;… Jaeger/Lent, Konkursordnung, 8. Aufl. 1958, § 59 Rn. 2;… Kilger/K. Schmidt, Konkursordnung, 17. Aufl. 1997, § 59 Anm. 1b;… Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl. 1994, § 59 Rn. 5a; a.A. Gaedeke JW 1939, 733 ff). - BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86
Aufrechnung mit einer Masseforderung
- OLG Hamm, 19.02.1990 - 23 W 534/89
Vor und nach Konkurseröffnung angefallene Prozesskosten als Masseschuld
Masseschuld im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KonkursO sind demnach nicht nur die nach Konkurseröffnung angefallenen Prozeßkosten, sondern auch die zuvor entstandenen (vgl. RGZ 52, 330, 332; BAG Betrieb 1960, 32;… OLG Frankfurt a. a. O.;… Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl. § 59 Rdn. 5 a). - LAG Hamm, 29.08.1996 - 4 Sa 208/96
Rechtsstreit im Konkurs: Unterbrechung bis zur Wiederaufnahme
Ausgehend von der sog. Amtstheorie ist die Rechtsprechung (RG vom 19.10.1900, RGZ 47, 372, 374; RG vom 21.10.1902, RGZ 52, 330, 334; RG vom 04.07.1904, RGZ 58, 369, 371; RG vom 01.11.1922, RGZ 79, 27, 29) ursprünglich zu demselben Ergebnis gekommen, welches damit begründet worden ist, daß mit der Aufhebung des Konkursverfahrens das Amt des Konkursverwalters erloschen sei und damit seine Prozeßführungsbefugnis, seine sachliche Berechtigung zum Weiterbetrieb des Rechtsstreits und zur ferneren Geltendmachung der dessen Gegenstand bildenden Ansprüche verlorengegangen seien (so vor allem RG vom 21.12.1926, JW 1927, 848, 849). - BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Rechtsmittel
Hier aber hat die Rechtsprechung stets angenommen, daß der Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Eintritt der Rechtshängigkeit und nicht erst mit dem Urteil entstellt (RGZ 52, 330; 145, 13, 15; und für die Kosten der Instanz BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955).
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