Rechtsprechung
| RG, 28.10.1902 - Rep. II. 193/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eigentums- und Besitzübertragung. Konkursrecht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 385
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.06.1956 - IV ZR 24/56
Warenlager - § 929 BGB, Sicherungsübereignung, Bestimmtheitsgrundsatz
Das Reichsgericht hat demzufolge in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Begründung von Pfandrechten und auch eine Übereignung, ganz gleich, auf welche Weise sie erfolge, sich immer auf konkrete, bestimmt bezeichnete Gegenstände beziehen müsse, daß dagegen eine Übereignung von nur mengen- oder wertmäßig bezeichneten Teilen einer Sachgesamtheit unmöglich sei (RGZ 52, 385 [394]; 103, 151 [153]; 127, 337 [340]; Warn 1928 Nr. 11; 1932, Nr. 87; RG Gruch 51, 615 f [618]; 58, 1029; RG LZ 1917, 867; 1926, 485; RG SeuffArch 71 Nr. 245; RG JW 1912, 797 15 ; 1934, 222 mit zustimmender Anmerkung von Walsmann; vgl. auch Erath, ArchZivPrax 128, 344 [347]; Schirdewahn in Zeitgemäße Bankrechtsfragen S. 173; Jacusiel, Sicherungsübereignung S. 10). - BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58 Die im Schrifttum zum Teil vertretene Ansicht, die sich das Berufungsgericht zu eigen macht, beruht auf einer Verkennung der Ausführungen in RGZ 52, 385, 394. Das Reichsgericht erörtert a.a.O. die Frage, an welchen Anspruch in § 931 BGB gedacht ist, dessen Abtretung die körperliche Übergabe der Sache und somit die Übertragung des Besitzes an derselben ersetzt , und führt dazu aus: "unter allen Umständen (die Abtretung) des dinglichen Anspruchs des Eigentümers im Sinne des § 985 BGB und, wenn dieser mittelbarer Besitzer der Sache ist, auch (die Abtretung) seines persönlichen Anspruches." Diesen Ausführungen ist aber nicht mehr zu entnehmen, als daß unter allen Umständen, also bei jeder Sachlage, die Abtretung des dinglichen Anspruches zur Eigentumsübertragung führe, daß aber bei mittelbarem Besitz des Veräußerers auch die Abtretung des persönlichen Anspruches diese Rechtswirkung habe.
- BFH, 06.08.1971 - III R 89/68
Streifbanddepot - Übertragung von Aktien - Wertmäßige Bezeichnung - Annahme …
Dieses sogenannte Spezialitätsprinzip ist in Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 52 S. 385 [389] -- RGZ 52, 385 [389] --; 103, 151 [154]; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 21 S. 52 -- BGHZ 21, 52 --) und Schrifttum (…Baur, Sachenrecht, 4. Aufl., § 4 III;… Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl., § 3 II 1;… Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., § 929 Rdnr. 3;… § 930 Rdnr. 6 ff.) anerkannt.Gleiches gilt, wenn die zur Übereignung erforderliche Übergabe einer Sache dadurch ersetzt wird, daß der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe abtritt (RGZ 52, 385 [390]).
- BGH, 03.07.1961 - II ZR 96/59
Abtretung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe eingelagerter Waren - …
Es hat aber unter Bezug auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 385; 103, 151) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 21, 52; vgl. auch 28, 16) die Ansicht vertreten, daß diese Übertragung unwirksam sei, da die 60 t nicht ausgeschieden waren.
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