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Rechtsprechung
   RG, 17.01.1903 - V 255/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1903,493
RG, 17.01.1903 - V 255/02 (https://dejure.org/1903,493)
RG, Entscheidung vom 17.01.1903 - V 255/02 (https://dejure.org/1903,493)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1903 - V 255/02 (https://dejure.org/1903,493)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 14/25

    Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld

    Ihr Zweck besteht darin, dem Grundbuchamt die Legitimationsprüfung zu erleichtern und den eingetragenen Berechtigten dagegen zu sichern, dass ungeachtet der Vermutung des § 891 BGB ein anderer unberechtigterweise über das Recht verfügt (vgl. RG, Beschluss vom 17. Januar 1903 - V 255/02, RGZ 53, 298; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 5 W 78/14;… Demharter, a.a.O., § 39 Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 15/25

    Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld

    Ihr Zweck besteht darin, dem Grundbuchamt die Legitimationsprüfung zu erleichtern und den eingetragenen Berechtigten dagegen zu sichern, dass ungeachtet der Vermutung des § 891 BGB ein anderer unberechtigterweise über das Recht verfügt (vgl. RG, Beschluss vom 17. Januar 1903 - V 255/02, RGZ 53, 298; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 5 W 78/14;… Demharter, a.a.O., § 39 Rn. 1).
  • KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92

    Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft …

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  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 T 7081/07

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs

    Daneben hat es nach verbreitetem Verständnis auch den Zweck, den Rechtsstand des Grundbuchs und seine Änderungen nicht nur im Endziel zutreffend anzugeben, sondern ihn auch in allen seinen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.04.2006, 32 Wx 67/06 , FGPrax 2006, 148; Bundesgerichtshof, Beschl. v. 04.01.1955, V ZB 7/53 , BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342 (342); Reichsgericht, Beschl. v. 24.09.1931, V B 7/31, RGZ 103, 279 (283); nur erstere Funktion nennend unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien Reichsgericht, Beschl. v. 17.01.1903, V. 255/02, RGZ 53, 298 (303 f.)).
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