Rechtsprechung
| RG, 30.01.1903 - Rep. VII. 442/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
B.G.B. § 1165. Anwendung auf frühere Rechtverhältnisse u. Tragweite.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 378
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03
Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz
Danach unterfällt das Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen dem Recht, das zur Zeit der Verwirklichung seines Entstehungstatbestandes galt ( RGZ 53, 378 [ 380 ]; 55, 247 [ 254 ]; 65, 107 [ 112 ]; BGHZ 10, 391 [ 394 ]; 44, 192 [ 194 ]; BGH VersR 1971, 180; BGH VersR 1996, 259 [ 260 ]; BGH VersR 1998, 210 [ 211 ] ). - BGH, 03.11.1970 - VI ZR 76/69
Anwendbarkeit von § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG ) auf vor dessen …
Hat sich der für die Entstehung des Schuldverhältnisses erforderliche Tatbestand vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verwirklicht, so bestimmen sich daher Inhalt, Umfang und Wirkung in der Regel nach dem alten Recht, d.h. es ist der Zeitpunkt der Vollendung der unerlaubten Handlung und damit des Eintritts der Rechtsgutverletzung maßgebend (RGZ 53, 378, 380; 55, 247, 254; 65, 112).
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