Rechtsprechung
| RG, 17.04.1903 - Rep. III. 474/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pfandrecht des Vermieters.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 54, 301
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 183/70
Rechtliche Einordnung der Ansprüche eines Vermieters wegen Vorenthaltung der …
In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird deshalb einhellig die Auffassung vertreten, daß sowohl Ansprüche aus § 557 BGB wegen Vorenthaltung der Mietsache wie Mietausfallforderungen nur dann zur Geltendmachung des Pfandrechts berechtigen, wenn sie nicht nur dem Grunde nach bestehen, sondern wenn der Schaden, der wettgemacht werden soll, bereits entstanden ist (RGZ 54, 301; 142, 201, 205; RG HRR 1937 Nr. 795;… Soergel/Siebert a.a.O. § 559 Nr. 6;… Staudinger a.a.O. § 559 Nr. 49;… BGB RGRK 11. Aufl. § 559 Anm. 8 b;… Planck, BGB 4. Aufl. Anm. 4 a;… Jaeger, KO 8. Aufl. § 49 Anm. 31;… Mittelstein a.a.O. S. 552).Gerade das Kammergericht betont a.a.O. selbst, daß seine Entscheidung keine Abweichung von dem in RGZ 54, 301 aufgestellten Grundsatz darstelle.
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