Rechtsprechung
| RG, 29.06.1903 - Rep. VI. 14/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung des Militärfiskus nach § 831 B.G.B.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 171
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.06.1952 - III ZR 277/51
Rechtsmittel
Zwar ist an den in Schrifttum und Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen festzuhalten, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, auch die zur Abwendung der hieraus Dritten drohenden Gefahren, notwendigen Vorkehrungen zu treffen hat (…Palandt BGB 9. Aufl. § 823 Anm. 8 a) und dass der Eigentümer für einen Gefährdungen Dritter ausschliessenden Zustand seiner Sachen Sorge tragen muss (…BGB RGRK 9. Aufl. § 836 Anm. 1; RGZ 52, 373 [377]; 54, 53 [56]; 55, 171 [174, 175]; RGJW 1905, 370 Nr. 10); jedoch kann ein verunkrauteter Bahndamm als solcher nicht als eine besondere Gefahrenquelle angesehen werden, und die Beklagte trifft nicht schon deshalb eine Schadensersatzpflicht, weil sie es unterlassen hat, den Unkrautaufwuchs auf dem Bahndamm zu beseitigen.
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